Schöninger Unternehmer Peter S. zu Freiheitsstrafe verurteilt
Prozessbetrug und Beihilfe zur Falschaussage
(PresseBox) - Nach einem viertägigen Verfahren verurteilte die 6. große Strafkammer des Landgerichts Braunschweigs im April 2016 den Schöninger Unternehmer Peter S. wegen Prozessbetrugs und Beihilfe zur Falschaussage zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.
2008 verkaufte Peter S. sein Unternehmen, welches in der Automobilbranche tätig war, an die Blumenbecker Gruppe mit Stammsitz in Beckum. Er selbst blieb als Geschäftsführer im Unternehmen, doch schnell kam es zu Zerwürfnissen mit den neuen Inhabern. Daraufhin beschloss man, sich zu trennen. Wie in solchen Fällen üblich, griff dabei ein umfassendes Wettbewerbsverbot im Geschäftsführervertrag, das Peter S. für zwei Jahre untersagte, in Wettbewerb zu Blumenbecker zu treten.
Doch der Angeklagte dachte nicht daran, sich an die Vereinbarung zu halten. Mit zwei weiteren Partnern gründete er Ende 2008 eine Konkurrenzfirma. Dabei ließ er seine Anteile von einem Treuhänder halten, so dass er selbst offiziell nicht in Erscheinung trat. Inoffiziell jedoch ließ er Blumenbecker Kunden und Mitarbeiter für seine neue Firma abwerben ? was sich allerdings zunächst nicht beweisen lies. Doch dann überwarf der Angeklagte sich 2012 mit einem seiner damaligen Partner, und der packte aus. Daraufhin verklagte Blumenbecker den Schöninger auf Schadenersatz in Millionenhöhe. Jahrelang wurde prozessiert, und jahrelang beharrte Peter S. darauf, alle Vorwürfe gegen ihn seien falsch.
Durch die gegen ihn erstattete Strafanzeige konnte allerdings in den letzten Jahren aufgrund von Beschlagnahmungen der Staatsanwaltschaft und der Steuerfahndung mehr und mehr auch mit Dokumenten belegt werden, dass sein ehemaliger Kompagnon die Wahrheit gesagt hatte und Peter S. die Unwahrheit.
Schuldeingeständnis vor Gericht
Vor der 6. großen Strafkammer in Braunschweig gab Peter S., der inzwischen eine neue Unternehmensgruppe mit 170 Mitarbeitern aufgebaut hat, eine Erklärung ab, in der er einräumte, in mehreren Fällen durch falsche Angaben die Gerichte getäuscht zu haben, um die Klagen der Blumenbecker Gruppe abzuwenden. Zudem half er dem Geschäftsführer seiner Firma Holger H. bei einer uneidlichen Falschaussage zu seinen Gunsten. Holger H. wurde ebenfalls wegen Falschaussage vom Landgericht zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.
Peter S. ist nach diesem Urteil vorbestraft und darf deshalb seine Funktion als Geschäftsführer fünf Jahre lang nicht weiter ausüben. Zwar kann er Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen, dem jedoch angesichts seines Geständnisses keine nennenswerten Erfolgsaussichten beizumessen sind. In den noch nicht abgeschlossenen Zivilverfahren der Blumenbecker Gruppe gegen ihn würde er im Falle von weiteren Falschaussagen gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen. Bei diesen Verfahren macht Blumenbecker gegenüber dem Angeklagten einen Vermögensschaden im siebenstelligen Bereich geltend. Peter S. hat also mit erheblichen Kosten und einer Vertragsstrafe zu rechnen.
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Datum: 04.05.2016 - 17:51 Uhr
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