Sicherheit durch unabhängige Prüfung / VdTÜV veröffentlicht Mängelstatistik zu überwachungsbedürftigen Anlagen
(ots) - Deutschland hat insgesamt ein hohes
Sicherheitsniveau bei technischen Anlagen. Das geht aus dem
Anlagensicherheits-Report hervor, der vom Verband der TÜV e.V.
(VdTÜV) in Berlin veröffentlicht wurde. Bedenklich ist allerdings,
dass viele Betreiber trotz gesetzlicher Vorschrift ihre
Aufzugsanlagen immer noch nicht zur Prüfung anmelden. Der VdTÜV geht
von etwa 20 % aller Aufzüge aus, die der Prüfpflicht entzogen wurden.
Der Anlagensicherheits-Report ist eine statistische Auswertung der
gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen an überwachungsbedürftigen
Anlagen durch die dafür zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) im
Jahr 2015. Überwachungsbedürftig im Sinne der
Betriebssicherheitsverordnung sind Aufzugsanlagen, Druckanlagen und
Anlagen, von denen Explosionsgefahr ausgeht oder die sich in
explosionsgefährdeten Bereichen befinden (Ex-elh-Anlagen).
Aufzüge werden täglich von Millionen Menschen genutzt und sind
deswegen unter Sicherheitsaspekten besonders sensibel. Die
technischen Prüfungen der ZÜS haben im Jahr 2015 ergeben, dass 38,6 %
der Anlagen mängelfrei waren und fast die Hälfte der geprüften
Aufzüge (47,72 %) nur geringfügige Mängel hatten. Dennoch können die
Experten keine Entwarnung geben, da die Zahl der geprüften Aufzüge
mit sicherheitserheblichen Mängeln rund 70.000 (13,04 %) betrug.
Hinzu kommt, dass jeder fünfte Aufzug von seinem Betreiber nicht zur
gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung vorgeführt wurde, weshalb über
den Zustand dieser Anlagen nichts bekannt ist. Es zeichnet sich
allerdings ein positiver Trend ab: Die Zahl der geprüften Aufzüge hat
sich von 500.000 im Jahr 2014 auf rund 530.000 erhöht. "Durch die
Betriebssicherheitsverordnung wurde ab Juni 2015 eine verpflichtende
Prüfplakette an den Anlagen eingeführt", erklärt Dr. Brüggemann,
Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied des VdTÜV, "Möglicherweise ist
hier schon ein erster positiver Effekt erkennbar."
Druckanlagen haben ein sehr hohes Gefahrenpotential für die
Bevölkerung. Nicht zuletzt ist die Gründung des ersten TÜV vor 150
Jahren eine Konsequenz aus verheerenden Dampfkesselexplosionen. Heute
herrscht hier - nicht zuletzt aufgrund der regelmäßigen Prüfungen
durch die unabhängigen ZÜS - ein sehr hohes Sicherheitsniveau. Bei
rund einem Fünftel (21 %) aller Druckbehälter und Dampfkesselanlagen
wurden Mängel bei der Prüfung festgestellt, die aber überwiegend als
geringfügig eingestuft wurden. "Dadurch wurden bereits frühzeitig
Defizite erkannt bevor sie sich zu gefährlichen Mängeln entwickeln
konnten", so Dr. Brüggemann. Insgesamt waren 78,9 % aller 342.779
geprüften Druckanlagen mängelfrei, 16,9 % wiesen leichte und 4,1 %
erhebliche Mängel auf. Von den 19.578 geprüften Dampfkesseln waren 76
% mängelfrei, an 19,6 % stellten die Prüfer leichte und an 4,3 %
erhebliche Mängel fest.
Auch Anlagen von denen Explosionsgefahr ausgeht oder die sich in
explosionsgefährdeten Bereichen befinden (Ex-elh-Anlagen), z.B. Lager
oder Abfüllanlagen für entzündliche Stoffe, müssen vor der
Inbetriebnahme geprüft und danach während des Betriebs in
regelmäßigen Abständen von einer ZÜS überwacht werden. Im Jahr 2015
waren 80,3 % aller 15.450 geprüften Lageranlagen (z.B. für
Treibstoffe) mängelfrei, 12,6 % wiesen leichte und 7,1 % erhebliche
Mängel auf. Ähnlich sieht das Ergebnis bei den 5254 geprüften Anlagen
in explosionsgefährdeten Bereichen aus: 62,5 % waren mängelfrei, 31 %
hatten geringfügige Mängel und 6,4 % erhebliche Mängel. "Unglücke wie
kürzlich in Mexiko oder in Bouncefield im Jahr 2005 haben gezeigt,
welche enorme Gefahr von Ex-elh-Anlagen ausgeht", erläutert Dr.
Brüggemann. "Hier zeigt sich besonders die Stärke des Systems der
technischen Überwachung in Deutschland."
Für die technische Sicherheit sieht das System der technischen
Überwachung in Deutschland eine klare Aufgabenteilung vor: Der
Betreiber einer Anlage trägt die Verantwortung für die Sicherheit und
muss regelmäßig eine unabhängige zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS)
mit der technischen Prüfung beauftragen. Die dafür notwendigen
Regeln werden vom Staat erlassen, der auch die Aufsicht über die
Überwachungsstellen ausübt. "Dieses Prinzip hat sich in Deutschland
bewährt", erläutert Dr. Brüggemann "Es sorgt für ein beispielhaftes
Sicherheitsniveau, während es gleichzeitig den Staat entlastet und
den Unternehmen ein hohes Maß an Eigenverantwortung zubilligt."
Der Anlagensicherheits-Report spiegelt die Sicherheit technischer
Anlagen nach dem derzeitigen Stand der Technik wider. Vor dem
Hintergrund des technischen Fortschritts und der zunehmenden
digitalen Vernetzung industrieller Prozesse - unter dem Begriff
"Industrie 4.0" - verändern sich auch die Anforderungen an
Sicherheits- und Prüfkonzepte. "Computergesteuerte Maschinen und
Anlagen sind seit langem Stand der Technik in Deutschland. Neu sind
aber die globale Verfügbarkeit großer Datenmengen, die zunehmende
Vernetzung und die neuen Möglichkeiten des Fernzugriffs auf Anlagen
und Maschinen, aber auch auf Produkte des täglichen Gebrauchs", so
Dr. Brüggemann. Neben den klassischen Sicherheitsthemen, die sich aus
Auslegung und Wartung ergeben, werden künftig auch Themen wie
Datensicherheit und Cybersecurity bei der Prüfung technischer Anlagen
eine wichtige Rolle spielen.
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VdTÜV Verband der TÜV e.V.
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Pressesprecher
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Datum: 02.05.2016 - 10:00 Uhr
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