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Kakerlaken reichen nicht / Vermieter scheiterte mit Kündigung wegen verschmutzter Wohnung (FOTO)

ID: 1351842


(ots) -
Es dürfte der Albtraum eines jeden Wohnungseigentümers sein, wenn
ihm zu Ohren kommt, dass es auf Grund von Verschmutzungen in seinem
vermieteten Objekt zu Kakerlakenbefall gekommen ist. Da liegt der
Gedanke nicht fern, den Betroffenen fristlos zu kündigen. Doch einen
Automatismus gibt es nach Information des Infodienstes Recht und
Steuern der LBS in dieser Hinsicht nicht. Die Justiz betrachtet stets
den Einzelfall. Mitmieter hatten sich daran gestört, dass aus der
Wohnung gelegentlich unangenehme Gerüche gedrungen seien. Später
waren dann auch die Kakerlaken aufgetaucht. Doch das alles reichte in
dem speziellen Fall nach Überzeugung des Gerichts nicht aus. Der
Hausfrieden sei nicht gestört gewesen, die Beschwerde über den Geruch
sei von einem Mitmieter gekommen, der sich selbst ausdrücklich als
geruchsempfindlich bezeichnet habe, und Kakerlaken könnten durchaus
auch mal in regelmäßig gesäuberten Wohnungen auftreten. (Landgericht
Berlin, Aktenzeichen 65 S 148/15)



Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Referat: Presse
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel(at)dsgv.de




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Datum: 02.05.2016 - 08:30 Uhr
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