LBS-Verbraucher-Service / Kachelofen, Pool und Architektenhonorar: Dafür gibt es Bauspardarlehen
(ots) - Mit einem Bausparvertrag kann man sich die derzeit
historisch günstigen Zinsen langfristig für eine Finanzierung
sichern. Während das angesparte Guthaben beliebig verwendet werden
kann, solange keine zweckgebundene staatliche Förderung in Anspruch
genommen wird, sind Bauspardarlehen an die sogenannte
wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden. Finanziert werden dürfen
also nur Anschaffungen, die mit einer Immobilie zu tun haben. Doch
auch dabei ist die Bandbreite möglicher Verwendungszwecke sehr groß,
wie die LBS Bayern erklärt.
Als Faustregel gilt: Grundsätzlich kann mit einem Bauspardarlehen
finanziert werden, was fest mit einer Immobilie verbunden ist. Dazu
zählen zum Beispiel ein Kachelofen oder eine Alarmanlage. Aber auch
größere Anschaffungen wie ein Wintergarten, eine Garage oder ein
Swimmingpool können mit einem Bauspardarlehen finanziert werden,
erklärt die Bayerische Landesbausparkasse. Und selbst die
Gartenerstanlage sowie - bei Wohnzwecken - das Architektenhonorar
sind in der Regelung inbegriffen.
Pressekontakt:
LBS Bayern
presse(at)lbs-bayern.de
089 / 4 11 13 - 6221
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 27.04.2016 - 10:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1350023
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
München
Telefon:
Kategorie:
Vermischtes
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 34 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"LBS-Verbraucher-Service / Kachelofen, Pool und Architektenhonorar: Dafür gibt es Bauspardarlehen
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
LBS Bayerische Landesbausparkasse (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).