Torschlusspanik bei den Panikmachern - Anti-Glyphosat-Kampagne völlig überdreht
(ots) - Die Verlängerung der Zulassung von Glyphosat in
der EU für 15 Jahre steht bevor. Da wirkt es schon wie ein
verzweifelter Versuch, wie in dieser letzten Phase in kurzen
Abständen die immer gleichen Behauptungen in unterschiedlichen
Variationen wiederholt werden. Die Auseinandersetzung mit den Fakten
bleibt auf der Strecke. "In einer sachlichen Debatte haben
Panikmache, die Verbreitung von Falschinformationen und unbegründete
Behauptungen keinen Platz, fordert Ursula Lüttmer-Ouazane, Sprecherin
der Arbeitsgemeinschaft Glyphosat (AGG)*.
Die EU-Kommission steht ohne Einschränkung hinter der aktuellen
Sicherheitsbewertung der Europäischen Behörde für
Lebensmittelsicherheit (EFSA). Diese hat klargestellt, dass mit dem
Einsatz von Glyphosat keine unvertretbaren Gesundheits- und
Umweltrisiken in Verbindung gebracht werden können. Besonders hob sie
hervor, dass Belege für eine krebsauslösende Wirkung von Glyphosat
fehlen. Selbst das EU-Parlament sprach sich in der letzten Woche
mehrheitlich für eine Verlängerung der Zulassung von Glyphosat aus.
Alle an der Risikobewertung beteiligten europäischen Institutionen
wissen genau, warum die Internationale Agentur für Krebsforschung der
WHO (IARC) und die EFSA zu unterschiedlichen Bewertungen gekommen
sind. Dies hängt mit den fundamental unterschiedlichen
Herangehensweisen zusammen, da der Auftrag der IARC ausdrücklich
nicht die Risikobewertung ist, sondern allein die Identifikation
möglicher Gefährdungspotentiale.
Dieser Ansatz der IARC hat zur Folge, dass von den bislang rund
900 untersuchten chemischen und biologischen Stoffen, Berufen,
Umweltfaktoren und Lebensstilen fast die Hälfte als krebserregend
(1), wahrscheinlich krebserregend (2A) und möglicherweise
krebserregend (2B) eingestuft wurden; als "wahrscheinlich nicht
krebserregend" (4) wurde seit 1971 lediglich eine einzige Substanz
klassifiziert. In der höchsten Kategorie 1 wiederum findet sich neben
Alkohol auch verarbeitetes Fleisch - somit ist Salami in der gleichen
Kategorie wie Tabakrauch oder Asbest eingeordnet. Rotes Fleisch
befindet sich wie Glyphosat in der Gruppe 2A.
"Ohne die Zusammenhänge zu kennen, klingt ''wahrscheinlich
krebserregend'' fraglos beängstigend für den Verbraucher. Da es hier
um sensible Fragen der Lebensmittelsicherheit geht, sollte in der
Diskussion um den Wirkstoff Glyphosat nicht verantwortungslos mit
falschen Begriffen wie etwa ''Warnung der WHO'' operiert werden. Es
gibt einen großen Unterschied zwischen Risiko und Gefahr - wie das
Beispiel Fleisch zeigt. Dies unter den Teppich zu kehren ist
Skandalisierung", so Lüttmer-Ouazane.
Hinweis: Reuters-Artikel zur Arbeit der IARC vom 18. April 2016
http://reut.rs/1Qp76EH
* In der Arbeitsgemeinschaft Glyphosat engagieren sich die
Unternehmen ADAMA Deutschland GmbH, Cheminova Deutschland GmbH & Co.
KG, Dow AgroSciences GmbH, Helm AG, Monsanto Agrar Deutschland GmbH,
Nufarm Deutschland GmbH, Syngenta Agro GmbH. Die Arbeitsgemeinschaft
Glyphosat ist ein informeller Zusammenschluss der Unternehmen und
kei-ne rechtlich selbstständige Einheit.
Pressekontakt:
Arbeitsgemeinschaft Glyphosat - www.glyphosat.de
arbeitsgemeinschaft(at)glyphosat.de
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Datum: 21.04.2016 - 10:52 Uhr
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