TÜV Rheinland: Bei Fahrgeschäften auf der Kirmes Benutzungsregeln beachten / Umfassende Prüfungen sorgen für technische Sicherheit / Unfälle oft Folge menschlichen Versagens (FOTO)
(ots) -
Action, Spaß und Nervenkitzel - darauf freuen sich die
Kirmesbesucher, wenn sie auf Karussell, Achterbahn oder andere
Fahrgeschäfte steigen. Dabei darf die Sicherheit nicht zu kurz
kommen. "Einerseits muss die Technik sicher funktionieren. Dafür gibt
es regelmäßige Prüfungen. Andererseits muss das Personal gut geschult
sein und sollten die Fahrgäste alle Sicherheitsregeln genau befolgen.
Das heißt: Auf Hinweisschilder achten und unbedingt ernst nehmen",
rät Achim Hüsch, Fachmann von TÜV Rheinland.
Um die Sicherheit von Karussell, Achterbahn, Raupe oder Riesenrad
zu gewährleisten, legen die Landesbauordnungen fest: Fahrgeschäfte,
die auf Jahrmärkten zum Einsatz kommen, müssen auf Basis von
umfangreichen Erstprüfungen unabhängiger Prüforganisationen wie TÜV
Rheinland von einer Genehmigungsstelle zugelassen werden.
Anschließend folgen bei den Aufbauten regelmäßig Kontrollen im
Betrieb. "Schausteller müssen oftmals bereits bei der Bewerbung um
einen Kirmesstellplatz eine gültige Ausführungsgenehmigung vorlegen.
Nach dem jeweiligen Aufbau wird dann durch das Bauaufsichtsamt in der
Regel eine so genannte Gebrauchsabnahme veranlasst", erklärt Hüsch.
Er überprüft mit seinem Team "Fliegende Bauten", zu denen neben
Fahrgeschäften beispielsweise auch Tribünen, Festzelte oder
Konzertbühnen zählen.
Schilder weisen auf Größen- und Altersbeschränkungen hin
Aus der Sicht des Fachmanns sind die Fahrgeschäfte in Deutschland
auf einem sehr hohen Sicherheitsniveau. Kommt es zu Zwischenfällen,
sind oft menschliches Versagen und Bedienfehler die Ursache. Häufig
befinden sich deshalb Hinweisschilder mit Verhaltensregeln, Größen-
und Altersbeschränkungen an den Kassen und zusätzlich noch im
Eingangsbereich. Zudem gilt: "Nie alkoholisiert fahren, keine
sperrigen oder losen Gegenstände mit in die Fahrgeschäfte nehmen,
Sicherheitsbügel fest schließen und keine Faxen machen", empfiehlt
Achim Hüsch. Lose Gegenstände wie zum Beispiel Regenschirme können
auf Nachfrage meist an der Kasse deponiert werden. Rutscht einem
Kirmesgast dann doch einmal ein wertvoller Gegenstand aus der Tasche,
sollte er nach Fahrtende das Personal informieren.
Kinder innen sitzen lassen
Kinder sollten nicht unbeaufsichtigt Karussell fahren, bei
schnellen Rundfahrgeschäften auf den inneren Sitzen Platz nehmen und
von einem Erwachsenen begleitet werden. Jeder Fahrgast muss
eigenverantwortlich handeln und eine realistische Selbsteinschätzung
vornehmen, bevor er ein Fahrgeschäft betritt. Schließlich kann auch
das Personal nicht erkennen, ob jemand unter Höhenangst, einem
sensiblen Magen, Rückenprobleme oder Herz-Kreislauf-Erkrankung
leidet. Auch Schwangere sollten auf den Fahrspaß generell verzichten.
Mehr Informationen unter www.tuv.com/fliegende-bauten bei TÜV
Rheinland. Eine interaktive Grafik erklärt unter
www.tuv.com/infografik-sichere-volksfeste-kirmes, wie Achterbahnen
und Karussells von TÜV Rheinland geprüft werden und was beim Fahren
zu beachten ist.
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Datum: 15.04.2016 - 10:00 Uhr
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