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Kontenprüfung - Holen Sie sich Ihr Geld zurück

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Viele Banken haben es mit der Zinsberechnung nicht so ganz 100 % genau genommen

(LifePR) - Banken rechnen bei Überziehungen einen vereinbarten Prozentsatz für Zinsen ab. Die aus der Zinsberechnung resultierende Summe ist aber etwas variabel, weil sich die Bank bei der Berechnung am so genannten Leitzins orientieren muss und der Zinssatz im zu bezahenden Ergebnis immer den Schwankungen des Leitzinses entsprechen muss.
Eigentlich müssten Banken täglich die Höhe der Forderung neu berechnen, zumindest sollten sie das regelmäßig tun. Machen sie aber nicht. Durch grundsätzlich verspätete und nicht korrekt durchgeführte Anpassungen entstehen im Laufe der Jahre hohe Ansprüche an die Konto führende Bank.
Unter einer Kontenprüfung versteht man die Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Zinszahlungen. Eine Kontenprüfung macht Sinn, wenn ein Konto-Eigentümer längere Zeit Überziehungszinsen gezahlt hat und Zweifel darüber bestehen, ob die Bank könnte gesetzlich vorgeschriebene Anpassungen der Zinsen auch vorgenommen hat. In vielen Fällen haben Banken über Jahre zu viel Geld für Überziehungs- und Dipo-Zinsen einbehalten. Da die Nachweispflicht beim Kunden liegt, können, bzw. müssen Darlehensnehmer ihre Ansprüche berechnen lassen.
Es müssen die Kontoauszüge für den gesamten zur Kontenprüfung anstehenden Zeitraum vorliegen. In aller Regel ist das für Unternehmen/Gewerbetreibende kein Problem, da ohnehin eine 10-jährige Aufbewahrungspflicht für Dokumente dieser Art besteht. Nachdem alle Konto-Bewegungen in ein Programm übertragen wurden kann eine so genannte Ist-Kurve mit einer Soll-Kurve verglichen werden. Die Soll-Kurve definiert die Höhe der Forderungen, die die Bank parallel zur Entwicklung des Leitzins hätte berechnen dürfen. Die Ist-Kurve zeigt, wie viel Geld wirklich abgebucht wurde. Laufen Ist- und Soll-Kurve nicht zu 100 % parallel, dann ergibt sich ein Klärungsbetrag, der in den meisten Fällen zu Ungunsten der Bank ausfällt.
Für den Journalisten Udo Schmallenberg ist "Kontenprüfung" das Nachfolgethema zum "Widerruf von Darlehen", das zum 21. Juni 2016 mit dem Ende des "Ewigen Widerrufsrechts" ausfläuft.





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Datum: 13.04.2016 - 10:51 Uhr
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