Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht - reichen diese im Notfall aus?
(IINews) - Fast täglich findet man in Zeitschriften oder im Internet Veröffentlichungen zur Wichtigkeit einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht. Sie stammen von Juristen, Ärzten, gemeinnützigen Organisationen aber auch von privaten Anbietern, die dieses Thema für sich entdeckt haben.
In den Veröffentlichungen geht es fast immer vordergründig um folgende Fragen:
Was ist eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht?
Welche Unterschiede gibt es zwischen der Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht?
Was kann man mit einer Patientenverfügung bzw. Vorsorgevollmacht regeln?
Was passiert, wenn jemand keine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht hat?
Folgendes kann jeden passieren:
Nach einem schweren Unfall, wird man in ein Krankenhaus eingeliefert und kann plötzlich nicht mehr selbst entscheiden. Die Ärzte haben keine Kenntnis, ob der Betroffene Angehörige hat. Hinzu kommt, dass die Ärzte noch keinerlei Informationen über die Behandlungswünsche des Betroffenen haben, die er in seiner Patientenverfügung festgehalten hat, die sich aber leider bei ihm zu Hause befindet. Auch haben die Ärzte keinerlei Informationen über wichtige medizinische Daten, Befunde etc. von ihm, die aber wichtig für eine richtige Behandlung sein können.
Vorsorgedokumente wie Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind wichtig und die sollte jeder volljährige Bürger haben.
Aber
Was nutzt die beste Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, die die Anordnung einer gerichtlichen Betreuung verhindern sollten, wenn
- deren Existenz Ärzten im Krankenhaus nicht bekannt ist?
- diese den behandelnden Ärzten im Notfall nicht sofort zur Verfügung stehen?
Oft kommt es auch in solchen Fällen (also nicht nur wenn man keine Vorsorgedokumente hat) zur Anordnung einer gerichtlichen Betreuung und die Angehörigen können nicht mehr eingreifen, obwohl genau das doch beabsichtigt war.
Weitere Fragen, die man sich stellen sollte, sind:
Wie gelangen die Vorsorgedokumente zeitnah - ohne eigenes Zutun - dorthin, wo sie gebraucht werden?
Ist gewährleistet, dass der behandelnde Arzt - auch ohne eigenes Zutun - an lebenswichtige medizinische Daten des Betroffenen gelangt, wie z.B. seine Blutgruppe oder welche Medikamente er momentan nimmt oder wogegen er allergisch reagiert?
Nur wenn man auch zu diesen Fragen Vorsorge getroffen hat, ist man gut vorbereitet und abgesichert.
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Datum: 11.04.2016 - 17:40 Uhr
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