Hohe Trinkwasserqualität muss europaweit gewährleistet sein / Verbraucherschutz optimieren
(ots) - Trinkwasser ist als wichtigstes Lebensmittel
ganz grundsätzlich von sehr hohem Stellenwert für die Gesundheit des
Konsumenten. Daher werden zu Recht in Europa sehr hohe Anforderungen
an die Qualität des produzierten Wassers selbst, aber auch an seine
"Transport-Verpackung" auf dem Weg zum Kunden gestellt. Seit Jahren
wird auf europäischer Ebene dafür gekämpft, ein einheitliches
europäisches System zu schaffen, das den Gesundheitsschutz der
Verbraucher durch die Entwicklung eines vereinheitlichten Prüf- und
Zulassungsverfahrens für Materialien und Produkte, die in Kontakt mit
Trinkwasser kommen, garantiert. Auf Einladung des Deutschen
Kupferinstituts, das sich seit Jahren auf europäischer Ebene im
Auftrag der europäischen Kupfer-Halbzeugindustrie um den Bereich
"Trinkwasser" kümmert, diskutierten nun Vertreter des
Umweltbundesamtes und des Technologiezentrums Wasser, welche Schritte
unternommen werden müssen, um Trinkwasser auch weiterhin optimal zum
Wohle des Verbrauchers zu schützen. Dies auch vor dem Hintergrund,
dass im Mai eine Veranstaltung mit der entsprechenden EU-Kommission
und europäischen Spitzenverbänden in Brüssel stattfinden wird. Die
EG-Trinkwasser-Richtlinie von 1998 regelt die Beschaffenheit des
Trinkwassers in Europa, wonach spezifische Grenzwerte am Wasserhahn
einzuhalten sind. Die Richtlinie wird mit der Trinkwasserverordnung
aus dem Jahre 2001 in deutsches Recht umgesetzt. Damit kommt die
Bundesrepublik ihrer Pflicht nach, beschränkt jedoch die Verwendung
von in Deutschland aufgrund des hohen Gesundheitsstandards nicht
geeigneten Produkten, was von der EU-Kommission wiederum als
Handelshemmnis bezeichnet wird. Für das Umweltbundesamt ist diese
Beschränkung jedoch wegen der gesundheitlichen Bedeutung aber
gerechtfertigt.
Gesundheitsschutz steht im Vordergrund
Bedeutsam im Sinne des allumfänglichen Gesundheitsschutzes ist
dabei auch die Berücksichtigung von Stoffen, die beispielsweise aus
Leitungsmaterialien ins Trinkwasser übergehen können. Oftmals sind
diese hinsichtlich Vorkommenshäufigkeit sowie
Konzentrations-Wirkungsbeziehung noch gar nicht oder nur unzulänglich
verstanden. Und hier liegt das Problem für den Verbraucher: Die
EG-Trinkwasser-Richtlinie schreibt in Artikel 10 den Mitgliedstaaten
zwar vor, Materialien und Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser zu
regeln, gibt aber dabei keine konkreten Vorgaben. Dies hat dazu
geführt, dass sich in einigen Mitgliedstaaten sehr unterschiedliche
Bewertungsverfahren entwickelt haben, während in anderen Staaten
keine konkreten Regelungen existieren. Dazu Thomas Rapp vom
Umweltbundesamt: "Eine Regelung, die nur darauf abzielt, fertige
Verteilungssysteme oder Trinkwasser-Installationen hinsichtlich
möglicher Verunreinigungen zu untersuchen, ist nicht ausreichend. Bei
Unkenntnis der genauen Bestandteile aller Komponenten ist nicht klar,
auf welche Parameter das Trinkwasser zu untersuchen ist. Zudem
müssten bei festgestellten Überschreitungen Leitungen oder andere
Komponenten im Bauwerk wieder ausgetauscht werden. Vielmehr ist es
wichtig, dass die Produkte vor dem Einbau auf die
trinkwasserhygienische Eignung untersucht werden und dies dem
Installateur gegenüber durch ein Zertifikat bestätigt werden kann.
Nur so kann der Verbraucher sicher sein, dass seine Gesundheit in
keinerlei Weise gefährdet wird."
Mangelnde europäische Regelung führt zu zahlreichen Problemen
Die Transport-Verpackung für Trinkwasser besteht in der Regel aus
einem verzweigten Netzwerk von Rohren und Armaturen, welche wiederum
- je nach Größe, Funktion und technischer Eignung - aus sehr vielen
Einzelkomponenten und ergo unterschiedlichen Vor-Materialien
hergestellt sein können. Dabei muss gewährleistet sein, dass das
Produkt für den Anwendungszweck in der Praxis sicher betrieben werden
kann. "Als Beispiel kann hier die Küchenarmatur angeführt werden.
Diese muss sich beispielsweise leicht betätigen lassen und eine
Mischung zwischen Kalt- und Warmwasser zulassen. Es muss also ein
sicherer Betrieb im Sinne des Verbrauchers möglich sein. Bleibt man
bei diesem ausgewählten Beispiel so wird unter hygienischen
Anforderungen verstanden, dass das Trinkwasser, das mit den in der
Armatur verwendeten Materialien in Kontakt kommt, nicht nachteilig
verändert wird", erläutert dazu Josef Klinger, Geschäftsführer des
TZW und Leiter der Prüfstelle Wasser.
Für die Hersteller von Materialien und Produkten ergibt sich noch
ein weiteres Problem: Die unterschiedlichen europäischen
Anforderungsniveaus führen gegenwärtig dazu, dass in Deutschland zwar
ein hoher Standard eingehalten wird, dieser aber durch die
(fehlenden) Bestimmungen in anderen Ländern aufgeweicht wird bzw.
neue Zertifizierungen nötig sind, was mit erheblichen Kosten für die
Produzenten verbunden ist.
Im Trinkwasserbereich ist Kupfer zusammen mit zahlreichen
Kupferlegierungen seit Jahrzehnten ein bewährter Werkstoff, der
höchste Qualität und Sicherheit für den Verbraucher garantiert. Die
europäische Kupfer-Halbzeugindustrie hat gemeinschaftlich spätestens
seit 1998 ihre Werkstoffe, von denen man wusste, dass sie im
Trinkwasser-Bereich eingesetzt werden, systematisch hinsichtlich
ihrer trinkwasserhygienischen Eigenschaften geprüft und dabei jene
eine aus dem Markt genommen, die den Anforderungen der
Trinkwasser-Richtlinie nicht entsprochen hat. Viele weitere haben
ohnehin kein Problem oder wurden weiterentwickelt; es gibt auch
gänzlich neue, die u.a. als Ersatz für den herausgenommenen Werkstoff
dienen können.
Forderung: Nur zuverlässige Materialien und Produkte einsetzen
Um diesen hohen Standard auch zu halten, setzt sich das Deutsche
Kupferinstitut für die Sicherstellung der bestmöglichen
Trinkwasserqualität in Europa ein. Dazu Anton Klassert,
Geschäftsführer des Kupferinstituts: "Der Artikel 10 der
Trinkwasserrichtlinie verlangt von Mitgliedstaaten, die hygienische
Sicherheit von Materialien und Produkten in Kontakt mit Trinkwasser
zu gewährleisten. Aber eine entsprechende Einigung und Umsetzung auf
europäischer Ebene erfordert auch eine gemeinsame Vereinbarung über
deren freien Marktzugang. Bislang gibt es jedoch keinerlei
legislativen Rahmen, der beide Aspekte berücksichtigt. Die Hersteller
von Materialien bzw. Produkten wollen auf der sicheren Seite stehen,
was die Zuverlässigkeit ihrer Produkte, aber auch den Marktzugang in
der EU angeht. Dieser Marktzugang muss gewährleistet und mit Prüf-
und Kontrollauflagen verknüpft sein, die gleichwohl die Existenz
eines Herstellers nicht bedrohen, aber auch den Verbraucherschutz
garantieren. Oberste Priorität hat dabei auf jeden Fall die
Gewährleistung der bestmöglichen Trinkwasserqualität das heißt für
uns, dass in allen EU-Staaten die hygienischen Ansprüche an
entsprechende Materialien gleich hoch sein müssen und nicht gleich
niedrig."
Diesen Ansatz teilt auch das Umweltbundesamt. Dazu Thomas Rapp:
"Deutschland und die anderen EU-Mitgliedstaaten haben sich seit
Anfang der 2000er Jahre für eine einheitliche europäische Regelung
ausgesprochen, wie es sie für Materialien im Kontakt mit
Lebensmitteln gibt. Leider war die europäische Kommission bisher
nicht bereit, eine entsprechende Regelung in Angriff zu nehmen. Damit
besteht für die Hersteller weiterhin ein großer Aufwand, da sie in
vielen Staaten unterschiedliche Prüfungen und Zertifikate benötigen.
Für die Mitgliedstaaten verbleibt die Schwierigkeit, Prüfungen
anderer Staaten anzuerkennen. Eine erzwungene Anerkennung kann dazu
führen, dass das in Deutschland etablierte hohe Schutzniveau in Frage
gestellt wird."
Wie problematisch das nicht vorhandene System für den Verbraucher
ist, unterstreicht auch Josef Klinger: "Zukünftig gilt es, in Europa
einen einheitlichen Qualitätsstandard insbesondere bezüglich der
hygienischen Anforderungen zu definieren und festzulegen."
Europäische Lösung in Sicht?
Für den Verbraucher bleibt zu hoffen, dass sich die zuständige
EU-Kommission endlich bewegt und ein entsprechendes europaweit
gültiges System zur Überprüfung von Materialien und Produkten in
Kontakt mit Trinkwasser installiert. Einen Hoffnungsschimmer gibt es:
Bereits 2015 haben sich die betroffene Industrie und Regulatoren bei
einer Veranstaltung die europäischen Spitzenverbände EurEau, European
Copper Institute, Plastics Europe sowie Aqua Europa für eine
einheitliche europäische Umsetzung des Artikel 10 der
EG-Trinkwasser-Richtlinie aus dem Jahre 1998 ausgesprochen. Am 12.
Mai dieses Jahres werden in einer Folgeveranstaltung in Brüssel nun
neben einer neuen Studie des Generaldirektorats "Umwelt" der
Europäischen Kommission auch der aktuelle Stand der verschiedenen
Initiativen zur Durchsetzung einer europäischen Lösung vorgestellt
und diskutiert.
Pressekontakt:
Birgit Schmitz M.A.
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Datum: 08.04.2016 - 11:15 Uhr
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