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Ein Brand und seine Folgen / Mieter profitierte von der Wohngebäudeversicherung des Eigentümers (FOTO)

ID: 1340103


(ots) -
Auch wenn der Mieter selbst einen Brand verursacht hat, kann es
sein, dass der Vermieter über seine Versicherung für den Schaden
aufkommen muss. So lautet nach Information des Infodienstes Recht und
Steuern der LBS der Tenor eines höchstrichterlichen Urteils. Im
konkreten Fall war die Gebäudeversicherung zuvor auf die Mieter eines
Mehrparteienhauses umgelegt worden.

(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 191/13)

Der Fall:

Die zwölfjährige Tochter eines Ehepaares hatte einen Küchenbrand
verursacht. Sie hatte Öl in einem Kochtopf auf dem Herd erhitzt und
dann kurzfristig das Zimmer verlassen. Das Öl entflammte, es kam zu
einem Brand. Anschließend wurde darum gestritten, welche Versicherung
denn eigentlich für das Begleichen dieses aus leichter Fahrlässigkeit
entstandenen Schadens zuständig sei. Die Haftpflichtversicherung der
Eltern? Die Gebäudeversicherung des Vermieters? Man konnte sich nicht
einigen.

Das Urteil:

Ein entscheidender Faktor für die BGH-Richter war es, dass die
betroffenen Mieter (wie alle anderen Mieter) zuvor für die
Gebäudeversicherung auf dem Wege der Umlage aufgekommen waren. Der
Brandschaden passe zudem in den vereinbarten Versicherungsschutz. Aus
diesen beiden Gründen sei es dem Eigentümer zuzumuten, dass er diese
Versicherung auch tatsächlich in Anspruch nehme und so den Mangel an
der Mietsache beseitige.



Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Referat Presse
Tel. 030 20225-5398
FAX: 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel(at)dsgv.de




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Datum: 04.04.2016 - 08:30 Uhr
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