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Decke mit Inhalt / Ausschütteln am Fenster eines Mietshauses kann verboten sein (FOTO)

ID: 1340101


(ots) -
Dass ein Mieter gelegentlich mal vom Fenster seiner Wohnung aus
eine Decke ausschüttelt, ist nicht verboten. Vor allem dann nicht,
wenn er darauf achtet, dass sich unten nicht gerade jemand aufhält
oder dadurch irgendetwas verschmutzt wird. Eine Mieterin in München
ging allerdings weiter. Sie schüttelte auch eine Decke aus, in der
sich Abfall wie Hundeknochen, Zahnstocher und anderes befand - und
das, obwohl Menschen unter dem Fenster standen. Die Nachbarn
forderten vor Gericht, dass sie ein derartiges Verhalten in Zukunft
unterlasse. Nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der
LBS ordnete der zuständige Zivilrichter genau das an. Im Urteil hieß
es, die Betroffene dürfe zwar auch künftig ihre Decke ausschütteln,
sie müsse aber streng darauf achten, dass sich darin keine
Gegenstände befinden und dass kein Mensch unmittelbar davon betroffen
sei. (Amtsgericht München, Aktenzeichen 424 C 28654/13)



Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Referat Presse
Tel. 030 20225-5398
FAX: 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel(at)dsgv.de




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Datum: 04.04.2016 - 08:30 Uhr
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