Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu dem steigenden Rundfunkbeitrag
(ots) - Darf ich mal um ein Handzeichen bitten, wer
glaubt, dass der zwangsweise von jedem Haushalt eingetriebene
Rundfunkbeitrag für ein Plus an Programmqualität verwendet wird?
Hm, ich sehe schon: kaum jemand. Jetzt bitte aufzeigen, wenn Sie
glauben, das Geld versickert in der aufgeblähten Bürokratie der
Sender. Aha, das sind schon mehr. Und wie viel Geld geht für
Pensionen der Sendermitarbeiter drauf? Nicht der Rede wert? Kein
Handzeichen? Nun: Von den 17,50 Euro Rundfunkbeitrag pro Haushalt
fließen 13,50 Euro in die Pensionskassen der Sender: 77,1 Prozent!
Wundern Sie sich jetzt noch, dass der Rundfunkbeitrag steigen soll?
Beginnend im Jahr 2021, brauchen ARD und ZDF wieder mehr Geld für
ihre Pensionäre: monatlich 19 Euro von jedem Haushalt. Mit der
Justiz haben die Sender eine unheilige Allianz geschlossen: Klagt
jemand, dann nutzt ihm das gar nichts, denn die Gerichte entscheiden
stets zugunsten des Fernsehens. Bliebe die Politik. Die aber wird
den Teufel tun, die Hand, die man ihnen küsst, zurückzuziehen.
Längst hat sich das Fernsehen für den affirmativen Journalismus
entschieden: jede politische Sendung, jeder Talk ein Hofknicks.
Alles Schimpfen ist vergeblich: Der Bürger zahlt, das Elend bleibt.
Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 31.03.2016 - 21:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1339566
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Bielefeld
Telefon:
Kategorie:
Kunst & Kultur
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 113 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu dem steigenden Rundfunkbeitrag
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Westfalen-Blatt (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).