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Gemeinsam selbstständig werden - wie das Leben in der Wohngemeinschaft sicher gelingt

ID: 1338187


(ots) -

- 35 Prozent der deutschen Studenten leben in Wohngemeinschaften
(WG).(1)
- Auch gemeinschaftlich genutztes Mobiliar sollte ausreichend
abgesichert sein.

Im April starten in den Universitätsstädten tausende Menschen ins
Studentenleben. WGs bieten eine Möglichkeit, einfach und günstig
unterzukommen und in Mitbewohnern neue Freunde zu finden. In den
meisten WGs hat jeder Bewohner sein eigenes Reich. Aber auch
Gemeinschaftsräume wie etwa eine Wohnküche wollen möbliert und
ausgestattet werden. Genutzt wird deren Inventar zumeist von allen
Mitbewohnern. CosmosDirekt erklärt, wie WG-Bewohner ihre eigene Habe
absichern und wie sich die Gemeinschaft gegen Schäden schützen kann.

Die paar Möbel! - Den Hausrat richtig schätzen

Auch wenn das Mobiliar in mancher Studentenbude auf den ersten
Blick preiswert erscheint, sollten junge Erwachsene ihren Besitz
nicht zu gering einschätzen. Laptop, Tablet und Smartphone gehören
auch bei Studenten längst zur Grundausstattung und ein Alltag ohne
die nützlichen Helfer ist kaum mehr vorstellbar. "Gerade in
studentischen WGs wird der Wert des Hausrats oft unterschätzt, weil
mobile Werte wie Laptops & Co. außer Acht bleiben", warnt Sandra
Kniesigk, Versicherungsexpertin bei CosmosDirekt. Eine
Hausratversicherung schützt den Wert von Mobiliar und
Wertgegenständen in der Wohnung gegen Einbruchdiebstahl und
Vandalismus. Darüber hinaus leistet sie im Fall von Brand- oder
Leitungswasserschäden Ersatz für beschädigtes Mobiliar sowie übrigen
Hausrat. In der Regel erstreckt sich der Versicherungsschutz der
Hausratversicherung auch auf das Fahrrad. Wem der Schutz fürs Rad
wichtig ist, sollte die Konditionen der Anbieter in diesem Punkt
genau vergleichen, da die Angebote der Versicherer hier sehr
unterschiedlich sind.





Meins, deins, unseres? - Welche Hausrat-Police ist die Richtige?

Den Mitgliedern einer WG stehen verschiedene Optionen offen, ihren
Hausrat abzusichern. So kann beispielsweise jeder Bewohner einen
eigenen Vertrag abschließen. Gemeinschaftliches Eigentum wäre damit
über jede Police abgesichert. Im Schadenfall reicht es, wenn ein
Bewohner den Schaden bei seinem Versicherer meldet. Einige Anbieter
offerieren spezielle Hausrat-Policen für WGs. Darin lässt sich der
Hausrat aller Mieter in einem Vertrag versichern. Doch auch manch
herkömmliche Hausratversicherung bietet gemeinsamen Schutz für
Wohngemeinschaften. Dabei reicht es, wenn nur einer der Bewohner
Versicherungsnehmer ist - vorausgesetzt, die anderen stehen
namentlich im Mietvertrag. Wer nur Untermieter ist, kann sich für den
Schutz seines eigenen Mobiliars nicht auf den Hauptmieter verlassen,
sondern muss selbst vorsorgen.

Für Partylöwen, Unglücksraben und Träumer - Haftpflicht ist für
jeden ein Muss!

Die spontansten WG-Partys sind die besten. Doch nicht immer läuft
dabei alles glatt. Bei ausgelassener Stimmung kippt schnell ein Glas
um und sein Inhalt hinterlässt unliebsame Spuren auf der Couch oder
im Teppich. "Wer das Eigentum eines anderen beschädigt, ist
gesetzlich verpflichtet, Ersatz zu leisten. In solchen Fällen hilft
die Haftpflichtversicherung", sagt Sandra Kniesigk. Aber nicht nur
feierfreudige WG-Bewohner und ihre Gäste benötigen die Police. Auch
im Alltag passiert schnell ein Missgeschick, für dessen finanzielle
Folgen die Privat-Haftpflichtversicherung aufkommt. Übrigens: Ihr
Schutz besteht nicht nur im Begleichen berechtigter
Schadenersatzansprüche; sie springt auch ein, wenn es um die Abwehr
unberechtigter Ansprüche Dritter geht.

Über die Eltern abgesichert? - Wer eine Haftpflicht-Police
abschließen sollte

In der Regel lässt sich bis zum Abschluss des Erststudiums bzw.
einer ersten Ausbildung die Police der Eltern nutzen. Voraussetzung
ist, dass Mama und Papa selbst eine Haftpflichtversicherung
abgeschlossen haben. Achtung: Einige Versicherer arbeiten zusätzlich
mit Höchstaltersgrenzen, sodass der Familienschutz eventuell nicht
bis zum Ausbildungsende gilt. Wer ein Zweitstudium oder die Promotion
plant, braucht also eine eigene Haftpflicht. Das gilt auch für
künftige Juristen oder Lehrer während des Referendariats.

(1) Deutsches Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung
(DZHW) 2015, http://ots.de/3n0QA

Weitere Inhalte zum Thema finden Sie hier:
www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-wohngemeinschaften

Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um
Quellenangabe: https://www.cosmosdirekt.de/presse/veroeffentlichungen



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