Heiraten und sparen! - Diese Vorteile haben Paare bei der Steuererklärung (AUDIO)
(ots) -
Wer heiratet, sollte es natürlich aus Liebe tun. Doch mit einer
Hochzeit ist auch der ein oder andere finanzielle Vorteil verbunden -
zum Beispiel bei der Steuererklärung. Hier kann man das sogenannte
Ehegatten-Splitting in Anspruch nehmen. Aber, was genau ist das
eigentlich und welche Vorteile bringt es Paaren? Oliver Heinze
berichtet.
Sprecher: Ist man verheiratet, wird man vom zuständigen Finanzamt
automatisch gemeinsam veranlagt - steuerlich wird man dann wie eine
Person behandelt. Die Vorteile dieses sogenannten Ehegatten
Splittings erklärt Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., kurz VLH.
O-Ton 1 (Christina Georgiadis, 0:28 Min.): "Viele Paare sparen
Steuern, vor allem diejenigen, bei denen der eine Partner viel und
der andere weniger verdient. Ist man nicht verheiratet, muss jeder
eine bestimmte Summe Steuern auf sein Einkommen zahlen. Wer weniger
verdient, zahlt einen geringeren, wer viel verdient, einen sehr viel
höheren Satz. Ist man verheiratet, werden die beiden Einkommen
zusammengeworfen und durch zwei geteilt - also gesplittet. Durch
dieses sogenannte Splitting hat man am Ende einen geringeren
Steuersatz, als wenn jeder jeweils einzeln die Steuererklärung machen
würde."
Sprecher: Diese steuerlichen Vorteile gelten seit 2013 auch für
eingetragene Lebenspartnerschaften, die das Splitting rückwirkend bis
zum Jahr 2001 beantragen können. Doch nicht nur in der Ehe gibt es
steuerliche Vorteile - so kann man nach einer Scheidung
Unterhaltszahlungen steuerlich absetzen.
O-Ton 2 (Christina Georgiadis, 0:20 Min.): "Bis zu 13.805 Euro
Unterhalt an den Ex-Partner kann man als Sonderausgaben absetzen. Das
nennt man im Steuerrecht ''Realsplitting''. Dazu muss der Ex-Partner
allerdings zustimmen. Tut er das nicht, lassen sich diese
Unterhaltszahlungen auch als außergewöhnliche Belastung absetzen, und
dann sind es nur 8.652 Euro."
Sprecher: Wem das alles zu kompliziert ist, der kann sich an einen
Lohnsteuerhilfeverein wenden.
O-Ton 3 (Christina Georgiadis, 0:25 Min.): "Ein
Lohnsteuerhilfeverein erstellt die Steuererklärung für Arbeitnehmer
und Rentner. Die Mitglieder müssen sich um nichts mehr kümmern. Wir
von der VLH sind mit rund 3.000 Beratungsstellen und mehr als 850.000
Mitgliedern der größte Lohnsteuerhilfeverein in Deutschland. Unsere
Mitglieder erhalten durchschnittlich über 1.000 Euro vom Staat
zurück. Wir beraten im Rahmen einer Mitgliedschaft nach § 4 Nr. 11
Steuerberatungsgesetz.
Wenn Sie noch über eine Heirat nachdenken, könnten die
steuerlichen Vorteile vielleicht das Zünglein an der Waage sein.
Alles zum Ehegatten-Splitting und zum Thema Steuererklärung finden
Sie im Internet unter www.vlh.de.
ACHTUNG REDAKTIONEN:
Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an ots.audio(at)newsaktuell.de.
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Christina Georgiadis
Tel.:06321/49010
Mail:presse(at)vlh.de
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Datum: 29.03.2016 - 00:05 Uhr
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