Vorsorge: Wer entscheidet bei Krankheit oder Tod?
(ots) - Feiertage bringen Ruhe in die Familie und bieten
Zeit, um wichtige Fragen des Lebens zu klären: Was passiert, wenn die
Eltern krank werden, einen Unfall haben oder sich im Alter nicht mehr
um die eigenen Belange kümmern können? Sind die Kinder abgesichert?
Das gemeinnützige Online-Verbrauchermagazin Finanztip hat die
wichtigsten Fakten zum Thema Vorsorge zusammengestellt.
Welche ärztlichen Maßnahmen ergriffen werden, wenn der Patient
sich dazu selbst nicht mehr äußern kann, kann er vorher
selbstbestimmt in einer Patientenverfügung festlegen. Wichtig zu
wissen: Der Ehepartner oder die Kinder sind nicht automatisch
gegenüber den Ärzten bevollmächtigt. Mit einer Vorsorgevollmacht kann
jeder zusätzlich regeln, wer im Falle eines Falles für ihn
entscheiden soll. Der Bevollmächtigte stellt dann sicher, dass die
Patientenverfügung auch beachtet wird. Die Vollmacht kann aber auch
noch viel weiter gehen. Finanztip empfiehlt, genau festzulegen, für
welche Bereiche die Vollmacht gelten soll.
Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, so setzt das Amtsgericht einen
Betreuer ein. Meist ist dies ein Familienangehöriger. Mit der
Betreuungsverfügung lässt sich der Betreuer aber schon von vornherein
festlegen. Der Betreuer wird vom Gericht überprüft, der
Bevollmächtigte hingegen nicht. Deshalb erklärt
Finanztip-Rechtsexpertin Britta Beate Schön: "Eine umfassende
Vorsorgevollmacht sollte ich nur jemandem ausstellen, dem ich voll
und ganz vertraue."
Bei Krankheit und auch im Todesfall übernehmen Großeltern, Paten
und nahe Verwandte nicht automatisch die elterliche Fürsorge. Eltern
können in einer Sorgerechtsverfügung bestimmen, wer sich um die
minderjährigen Kinder kümmern soll.
Jeder kann durch ein Testament oder einen Erbvertrag selbst
bestimmen, wer ihn beerben soll und wer nicht. Hat der Erblasser
nichts geregelt, greift die gesetzliche Erbfolge, die in vielen
Familien zu einer gerechten Verteilung des Nachlasses führt. Der
Nachlass geht dem Gesetz nach vor allem an die Ehepartner und die
Kinder. Hat jemand keine Nachkommen, dann erben je nach
Verwandtschaftsgrad die übrigen Angehörigen. Wer sein Vermögen anders
verteilen möchte, kann dies in einem Testament regeln. Nahe
Angehörige haben aber Anspruch auf einen Pflichtteil, wenn der
Erblasser sie enterbt hat. Für Ehepaare oder eingetragene
Lebenspartner eignet sich ein gemeinschaftliches Testament. Welche
Dinge zu bedenken sind, falls ein naher Angehöriger verstirbt, hat
Finanztip in einer Checkliste zusammengestellt.
Weitere Informationen
Ratgeber Patientenverfügung:
http://www.finanztip.de/patientenverfuegung/
Ratgeber Vorsorgevollmacht:
http://www.finanztip.de/vorsorgevollmacht/
Ratgeber Sorgerechtsverfügung:
http://www.finanztip.de/sorgerechtsverfuegung/
Checkliste Testament:
http://www.finanztip.de/testament-checkliste/
Checkliste Todesfall:
http://www.finanztip.de/todesfall/
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Datum: 23.03.2016 - 12:00 Uhr
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