Nettozuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern im Jahr 2015 bei 1,1 Millionen
(ots) - Das Jahr 2015 war durch eine außergewöhnlich
hohe Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern nach Deutschland
geprägt. Wie das Statistische Bundesamt auf Basis vorläufiger
Ergebnisse einer Schnellschätzung der Wanderungsstatistik mitteilt,
wurde bis zum Jahresende 2015 der Zuzug von knapp 2 Millionen
ausländischen Personen registriert. Gleichzeitig zogen rund 860 000
Ausländerinnen und Ausländer aus Deutschland fort. Daraus ergibt sich
ein Wanderungssaldo von 1,14 Millionen ausländischen Personen. Das
ist der höchste jemals gemessene Wanderungsüberschuss von
Ausländerinnen und Ausländern in der Geschichte der Bundesrepublik.
Im Jahr 2014 hatte es noch 1,343 Millionen Zuzüge und 766 000
Fortzüge gegeben, woraus sich ein Wanderungssaldo von 577 000
Ausländerinnen und Ausländern ergeben hatte. Somit ist die Zahl der
Zuzüge im Jahr 2015 schätzungsweise um rund 49 % gestiegen, während
die Zahl der Fortzüge lediglich um 12 % zugenommen hat. Der
Wanderungssaldo hat sich 2015 somit fast verdoppelt. Gleichzeitig hat
es eine strukturelle Änderung in der Zuwanderung von ausländischen
Personen gegeben. In den letzten Jahren bis 2014 war die Entwicklung
der Zuwanderung zum großen Teil durch die Zunahme der
Wanderungsbewegungen mit anderen EU-Ländern bestimmt und mit einem
hohen Anteil an vorübergehenden Aufenthalten verbunden. Dies wird nun
überlagert durch eine Zuwanderung, die durch Schutzsuchende bestimmt
ist.
Die Zahl der bis zum 31.12.2015 im Ausländerzentralregister (AZR)
registrierten Ausländerinnen und Ausländer hat sich im Jahr 2015 von
8,15 auf 9,11 Millionen erhöht; das ist ein Anstieg um 955 000
Personen oder knapp 12 %. Der Anstieg lässt sich auf den Saldo von
drei getrennten Entwicklungen zurückführen:
1) Im AZR wurde ein Geburtenüberschuss in Höhe von 30 000 Personen
registriert, der sich aus dem Saldo aus 59 500 geborenen
ausländischen Kindern und von 29 500 gestorbenen ausländischen
Personen in Deutschland errechnet.
2) Die Daten von 111 000 Personen wurden wegen ihrer Einbürgerung
aus dem Register gelöscht.
3) Der bis zum 31.12.2015 im AZR registrierte Zugang durch
Netto-Zuzug aus dem Ausland für das Jahr 2015 belief sich auf
1,036 Millionen Personen. Dieser Saldo setzt sich zusammen aus
1,654 Millionen Zuzügen aus dem Ausland und 618 000 Fortzügen
ins Ausland beziehungsweise Abmeldungen von Amts wegen. Diese
Werte liegen unter den entsprechenden Zahlen der
Wanderungsstatistik. Dies liegt unter anderem daran, dass
Ausländerinnen und Ausländer bei kurzer beabsichtigter
Aufenthaltsdauer nicht ins AZR aufgenommen werden, in der
Wanderungsstatistik aber erfasst sind (zum Beispiel
ausländische Saisonarbeitskräfte) oder bei mehrfachen Ein- und
Ausreisen mehrfach in der Wanderungsstatistik erfasst werden.
Ausführliche Ergebnisse zum Stand des Ausländerzentral-registers
zum 31.12.2015 bietet die Fachserie 1, Reihe 2, "Ausländische
Bevölkerung", die am 29. März 2016 veröffentlicht wird.
Es muss davon ausgegangen werden, dass sowohl die Ergebnisse der
Wanderungsstatistik als auch die der Ausländerstatistik für 2015 das
tatsächliche Geschehen untererfassen, da nicht in allen Fällen von
einer zeitnahen Registrierung der Zugezogenen ausgegangen werden
kann.
Methodische Hinweise
Der für 2015 im Rahmen der Wanderungsstatistik ermittelte
Wanderungssaldo von 1,14 Millionen Ausländerinnen und Ausländern
beruht auf einer erstmals durchgeführten Schnellschätzung. Diese
basiert auf bereits vorliegenden geprüften Ergebnissen für die Monate
Januar bis August 2015 und auf geschätzten Daten für das
Wanderungsgeschehen von Ausländerinnen und Ausländern (Zuzüge und
Fortzüge) für die Monate September bis Dezember 2015. Für diesen
Zeitraum wurden Auszählungen der Rohdaten vorgenommen. Die
Differenzen zwischen diesen Auszählungen und den geprüften
Monatsergebnissen wurden anhand vergangener Monate modelliert und mit
Hilfe dieses Modells auf die Monate September bis Dezember 2015
übertragen.
Sowohl die Wanderungsstatistik als auch die Ausländerstatistik
beruhen auf Verwaltungsdaten. Grundlage der Wanderungsstatistik und
der Schnellschätzung bilden die Mitteilungen der Meldebehörden über
die von ihnen erfassten An- und Abmeldungen sowie Berichtigungen an
die Statistischen Ämter. Grundlage der Ausländerstatistik ist ein
Auszug des Ausländerzentralregisters (AZR), in dem die
Ausländerbehörden und Erstaufnahmeeinrichtungen die sich nicht nur
vorübergehend in Deutschland aufhaltenden Ausländerinnen und
Ausländer erfassen.
In beiden Quellen sind Schutzsuchende grundsätzlich
berücksichtigt. Momentan dürfte es jedoch in beiden Statistiken eine
Untererfassung dieser Personengruppe geben, die nicht quantifiziert
werden kann. Schutzsuchende sind zwar meldepflichtig und damit
grundsätzlich in der Wanderungsstatistik erfasst. Allerdings ist
davon auszugehen, dass eine zeitnahe Erfassung aller Schutzsuchenden
durch die Meldebehörden nicht möglich war. Wegen Fehlbuchungen,
insbesondere in Zusammenhang mit der Verteilung der Schutzsuchenden
innerhalb Deutschlands können auch Doppelerfassungen vorgekommen
sein. Eine Untererfassung im AZR kann beispielsweise bei
Schutzsuchenden aufgetreten sein, die im Jahr 2015 auf die Kommunen
verteilt wurden, bevor sie in Erstaufnahmeeinrichtungen oder
Außenstellen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
beziehungsweise durch die Bundespolizei registriert werden konnten.
Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) sowie
weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des
Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell
zu finden.
Weitere Auskünfte geben:
Dr. Claire Grobecker (Wanderungsstatistik) Telefon: (0611) 75-3178
www.destatis.de/kontakt
Dr. Gunter Brückner (Ausländerstatistik) Telefon: (0611) 75-4365
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Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Telefon: (0611) 75-3444
E-Mail: presse(at)destatis.de
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Datum: 21.03.2016 - 10:00 Uhr
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