Gienger: DFB muss aus den Fehlern bei der WM-Vergabe 2006 lernen und Konsequenzen ziehen
(ots) - Externer Untersuchungsbericht zeugt von
Aufklärungswillen und Kurswechsel
Am gestrigen Mittwoch befasste sich der Sportausschuss des
Deutschen Bundestages mit dem Untersuchungsbericht der Kanzlei
Freshfields zur Vergabe der Fußball-WM 2006. Demnach gibt es keine
Beweise dafür, dass Deutschland für Stimmen bezahlt habe. Trotzdem
können die Ermittler eine Bestechung nicht grundsätzlich
ausschließen. Hierzu erklärt der sportpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eberhard Gienger:
"Der Deutsche Fußball Bund muss aus den Fehlern bei der WM-Vergabe
2006 lernen und strukturelle Konsequenzen ziehen. Mit mehr
Transparenz, Kontrolle von außen und deutlicher Trennung zwischen
Ehrenamt und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb können derartige
Ungereimtheiten oder gar Verfehlungen verhindert werden. Der DFB muss
dies bei seiner Neuausrichtung beachten und den Schutz der Integrität
in den Mittelpunkt stellen.
Mit dem externen Untersuchungsbericht zeigt der DFB, dass er an
Aufklärung und an einer Kehrtwende interessiert ist. Eine
abschließende Bewertung der WM-Vergabe 2006 wird aber erst mit den
Ergebnissen der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
möglich sein. Zudem dauern die Recherchen der Schweizer und
US-Behörden beim Weltfußballverband FIFA noch an. Hierdurch könnten
weitere Missstände offen gelegt werden."
Hintergrund:
Der Deutsche Fußball Bund (DFB) hatte die externe Recherche der
Anwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer zur Vergabe der
Fußball-WM 2006 in Auftrag gegeben. Der Untersuchungsbericht hat
ergeben, dass die ominöse Zahlung von 6,7 Mio. Euro im Jahr 2005
letztlich an ein katarisches Unternehmen geflossen ist. Das
Unternehmen wird dem seit 2011 wegen Korruption lebenslang gesperrten
FIFA-Sportfunktionär Mohamed Bin Hammam zugeordnet. Die Zahlung
stelle nicht wie anfangs vorgegeben einen Beitrag zur
FIFA-Eröffnungsgala dar. Ein Stimmenkauf konnte die Kanzlei
Freshfields letztlich nicht beweisen, jedoch auch nicht ausschließen.
So ist der Abschluss einer verdächtigen Vereinbarung mit Jack Warner
vier Tage vor der WM-Vergabe weiter unklar. Derweil dauern die
hiervon zu trennenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in
Frankfurt am Main weiter an.
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Datum: 17.03.2016 - 11:45 Uhr
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