LogisFonds I AG – Anleger: nicht ungeprüft zahlen!
CLLB: Anleger der LogisFonds I AG (Garbe Logimac AG) sollten behauptete negative Auseinandersetzungswerte nach Kündigung nicht ungeprüft bezahlen

(IINews) - München, 16.03.2016: Anleger der LogisFonds I AG (vormals Garbe Logimac AG), welche Ihre Beteiligung bereits wirksam gekündigt haben, wurden in den vergangenen Tagen außergerichtlich aufgefordert, angeblich errechnete negative Auseinandersetzungswerte an die LogisFonds I AG zu bezahlen. Es sei, so die Gesellschaft, bisher leider nicht gelungen, die Anlaufverluste und die während der Laufzeit getätigten Auszahlungen durch Gewinne vollständig zu kompensieren.
CLLB Rechtsanwälte empfehlen: Anleger sollten diesen außergerichtlichen Zahlungsaufforderungen nicht ungeprüft nachkommen.
Zunächst, so Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, ist fraglich, ob die behaupteten Forderungen der LogisFonds I AG hinreichend transparent sind, entsprechend der Vorgaben des Gesellschaftsvertrages ermittelt wurden und damit schlüssig sind. „Nach den uns bislang vorliegenden Aufforderungsschreiben der LogisFonds I AG erschließt sich nicht, wie sich die behaupteten Beträge ermitteln und zusammensetzen“ so Dr. Henning Leitz von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München und Berlin.
Ferner stellt sich die Frage, ob Anleger nicht mit einem Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Aufklärung gegen die behauptete Forderung aufrechnen können, wenn sie anlässlich der Empfehlung zum Erwerb der Beteiligung gerade über den Umstand, dass etwaige Ausschüttungen gewinnunabhängig erfolgen und gegebenenfalls zurückbezahlt werden müssen, nicht aufgeklärt wurden.
Zugunsten von Anlegern der LeaseTrend AG, bei welcher die atypisch stillen Gesellschaftsverträge ähnlich ausgestaltet sind wie bei der LogisFonds I AG, konnten Forderungen bereits erfolgreich teilweise oder ganz abgewehrt werden.
Ein von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretener Anleger hat sich mit Erfolg gegen die Forderung der LeaseTrend AG auf Zahlung eines negativen Abfindungsguthabens zur Wehr gesetzt. Die Klage der LeaseTrend AG gegen den von CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger wurde in beiden Instanzen abgewiesen. Das Urteil zugunsten des Anlegers ist rechtskräftig.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertritt bereits mehrere Anleger der LogisFonds I AG und wurde mit der Forderungsabwehr beauftragt.
Pressekontakt: Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB, Liebigstraße 21, 80538 München, Fon: 089-552 999 50, Fax: 089-552 999 90; Mail: kanzlei(at)cllb.de Web: www.cllb.de
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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Justizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefasst: Wir können Klagen.
Datum: 16.03.2016 - 12:49 Uhr
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