InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Betriebsrentenanpassung ist eine Holschuld

ID: 1333780

Rentenbezieher müssen ihre Forderung geltend machen


(IINews) - ehemaliger Arbeitgeber entscheidet nach billigem Ermessen

Etwa 56 % aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten haben eine Anwartschaft auf Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge erworben (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Forschungsbericht Jahr 2011). Ab Rentenbeginn beziehungsweise Eintritt des Versorgungsfalls kann ein Anspruch auf jährliche Rentenerhöhung bestehen (§ 16 Abs. 1 BetrAVG). Es handelt sich jedoch um eine Holschuld des Rentenbeziehers. Dieser muß seinem ehemaligen Arbeitgeber mitteilen, dass er eine Rentenanpassung begehrt. Der Arbeitgeber entscheidet dann nach billigem Ermessen. Dabei hat er sowohl die wirtschaftliche Lage des Unternehmens als auch die Interessen des Betriebsrentners zu berücksichtigen.

Rentenanpassung kann bei schlechter Unternehmenslage unterbleiben

Die Erhöhung der Betriebsrente kann abgelehnt werden, wenn das Unternehmen dadurch übermäßig belastet und dessen Wettbewerbsfähigkeit gefährdet wird. Gerne ziehen sich Unternehmen auf diesen Standpunkt zurück. Der ehemalige Arbeitgeber hat jedoch seine Auffassung zu begründen. Für die Frage, ob eine Rentenanpassung zu erfolgen hat, ist das in den Bilanzen ausgewiesene Eigenkapital und dessen Verzinsung maßgeblich.

Die Beweislast trägt der Arbeitgeber

Die Beweislast, warum die Anpassung abgelehnt wird, trägt der Arbeitgeber. Dabei hat er alle für seine Entscheidung erheblichen Tatsachen offen zu legen. Eben hierdurch kann sich für den Antragsteller die Tür zur Verständigung öffnen. Nach Erfahrung des Rentenberaters Martin Ziemann begrüßt es nicht jeder Arbeitgeber, wenn ehemalige Arbeitnehmer Einsichtnahme in Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnung verlangen.




Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Energiewert GmbH: Schneeballsystem?
Wolfgang Dippold, PROJECT Investment Gruppe: Immobilienboom erreicht Höchststand
Bereitgestellt von Benutzer: Rentenberatung
Datum: 15.03.2016 - 18:02 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1333780
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:


Telefon:

Kategorie:

Geldanlage


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 188 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Betriebsrentenanpassung ist eine Holschuld
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Rentenberatung Ziemann (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Rentenberatung Ziemann



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.252
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 355


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.