Energiewert GmbH: Schneeballsystem?
Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt seit 2011 vor Anlagen der Energiewert GmbH (Bio Block Kraft GmbH). Erste Anleger bitten CLLB Rechtsanwälte um Hilfe.
(IINews) - Berlin 15.03.2015. Die Energiewert GmbH bot Anlegern die Möglichkeit, sich über partiarische Darlehen an Solarenergieanlagen in Italien zu beteiligen. Partiarische Darlehen sind alles andere als eine sichere Kapitalanlage, da die für die Nutzung des Kapitals überlassenen Zinszahlungen an die Anleger gewinn- bzw. umsatzabhängig sind.
Das Geld, das die Anleger der Energiewert GmbH zur Verfügung stellten, sollte in besagte Solaranlagen, wie auch in Blockheizkraftwerke investiert werden. Im Internet mehren sich die Stimmen, die daran zweifeln, dass die Energiewert GmbH tatsächlich Investitionen in alternative Energieanlagen vorgenommen hat. Es wird spekuliert, dass es sich um ein Schneeballsystem handeln und dass die Anlegergelder veruntreut worden sein könnten.
Beunruhigten Anlegern empfiehlt Rechtsanwalt István Cocron von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München und Berlin die Einholung rechtlichen Rats. Anleger sollten prüfen lassen, welche rechtlichen Möglichkeiten sie haben. Zu prüfen wären eine (ggf. außerordentliche) Darlehenskündigung oder aber Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung.
Anlageberater, die ihren Kunden die Investition in derartige Kapitalanlagen empfehlen, müssen die Anleger vor Zeichnung vollständig, verständlich und rechtzeitig über die damit einhergehenden Risiken aufklären. Erfolgt keine korrekte oder nur eine unvollständige Aufklärung, so kommen Schadensersatzansprüche der Anleger gegen ihre Berater in Betracht. Derartige Ansprüche sind auf eine Rückabwicklung der Investition gerichtet: Die Anleger erhalten ihr gegebenes Darlehen unter Abzug erhaltener Zinszahlungen zurück. Im Gegenzug übertragen die Anleger die Rechte aus der Kapitalanalage auf den Anlageberater. Mit anderen Worten: gelingt die Durchsetzung derartiger Ansprüche, so steht der Anleger finanziell so da, als hätte er sich nie auf das partiarische Darlehen eingelassen.
Weitere Ansprüche kommen in Betracht, wenn die Kapitalanlage mindestens teilweise vom Anleger mit einem Darlehen finanziert wurde und die Voraussetzungen eines sogenannten verbundenen Geschäfts vorliegen. Ein solches kommt zum Beispiel in Betracht, wenn ein Anlageberater sowohl das Darlehen an die Energiewert GmbH als auch ein Darlehen des Anlegers zur (teilweisen) Finanzierung des Betrages vermittelt hat, den der Anleger der Energiewert GmbH zur Verfügung gestellt hat.
In einem solchen Fall wäre zu prüfen, ob die Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag korrekt ist, den der Anleger zur Finanzierung seiner Kapitalanlage abgeschlossen hat. Sollte dies nicht der Fall sein, so kommt mit einem Darlehenswiderruf eine Rückabwicklung sowohl des Erwerbs der Kapitalanlage, als auch des Darlehens zu dessen Finanzierung in Betracht.
Rechtsanwalt Cocron weist darauf hin, dass in einem solchen Fall Eile geboten ist, da der Gesetzgeber die zeitlichen Möglichkeiten eines Darlehenswiderrufs gerade stark einschränkt.
Unter Umständen übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer solchen Anspruchsprüfung und –durchsetzung.
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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Justizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefasst: Wir können Klagen.
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Datum: 15.03.2016 - 12:46 Uhr
Sprache: Deutsch
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