Deutsches Tierschutzbüro hat Erfolg: Gänsereiten in Zukunft ohne echte Gans
(ots) - Wegen des vom Deutschen Tierschutzbüro erwirkten
Beschlusses des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen will die Stadt
Bochum nun den Gänsereiter-Clubs die Verwendung von Attrappen statt
echter Gänse vorschreiben. Richter erkannten den Vorwurf des
Deutschen Tierschutzbüros an, dass die Gänse vornehmlich für den
Wettstreit und nicht für den Verzehr getötet werden.
Im vergangenen Monat beantragte das Deutsche Tierschutzbüro eine
einstweilige Verfügung (16 L 221/16) gegen das Gänsereiten in Bochum.
Bei diesem Reiterwettstreit wird einer zuvor getöteten Gans vor den
Augen der Zuschauer der Kopf abgerissen. Das Verwaltungsgericht
Gelsenkirchen lehnte den Antrag des Tierschutzvereins zwar mit der
Begründung ab, dass dieser zu kurzfristig (vor der Veranstaltung)
einging und das Gänsereiten fand wie gewohnt statt. Die Richter in
Gelsenkirchen bestätigten aber in der Begründung ihres Beschlusses
die Einschätzung des Deutschen Tierschutzbüros, dass die Tötung der
Gänse vor dem, Gänsereiten "wohl nicht in erster Linie" dem späteren
Verzehr dient, sondern der Reitwettstreit "wohl der eigentliche Kern
der Veranstaltung" ist. Das bedeutet, dass kein vernünftiger Grund im
Sinne des Tierschutzgesetzes die Tötung der Gans rechtfertigt.
Rechtsanwalt Rolf Kemper, der das Deutsche Tierschutzbüro
vertritt, beantragte in dieser Angelegenheit nun beim Ordnungsamt der
Stadt Bochum Akteneinsicht. Daraufhin gab dieses bekannt, dass die
Stadt aufgrund des Beschlusses des Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
das Gänsereiten im kommenden Jahr in der bisherigen Form verbietet.
"Damit folgt das Ordnungsamt nun endlich unserer Forderung" so Jan
Peifer, Gründer Deutsches Tierschutzbüro.
Sollten die Gänsereiter-Clubs Sevinghausen und Höntrop im nächsten
Jahr nicht freiwillig auf Gänse-Attrappen für den Wettstreit
zurückgreifen, wird dies per Ordnungsverfügung angeordnet. Ein
entsprechendes Schriftstück werde bereits vorbereitet, heißt es in
einer Email des Bochumer Ordnungsamts.
"Ich hab schon vor 20 Jahren gegen dieses barbarisches Spektakel
demonstriert, nun endlich wird es verboten. Wir alle freuen uns
außerordentlich über diesen tollen Erfolg" so Peifer abschließend.
Das Deutsche Tierschutzbüro e.V. hat seinen Vereinssitz in Bonn
und hat als einer der ersten Organisationen das Verbandsklagerecht in
NRW zugesprochen bekommen. Basierend auf diesem Recht kann der Verein
u. a. auf dem juristischen Weg für den Tierschutz klagen und auch
gegen Veterinärämter vorgehen.
Pressekontakt:
Jan Peifer
Gründer Deutsches Tierschutzbüro e.V.
Mobil: 0171-4841004
Jan.Peifer(at)tierschutzbuero.de
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Datum: 15.03.2016 - 08:05 Uhr
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