Land Niedersachsen ermittelt gegen sich selbst - Der unauflösbare Interessenskonflikt des Ministerpräsidenten
(ots) - Am 8.3.2016 teilte die Staatsanwaltschaft
Braunschweig mit, dass sie die Ermittlungen in der VW - Abgasskandal
auf 17 Personen ausgeweitet habe. Darunter sei jedoch kein aktueller
oder früherer Vorstand des VW - Konzerns.
Das Land Niedersachsen ist mit einem Anteil von 20% an der
Volkswagen AG beteiligt und übt seine Kontrollrechte über den
Ministerpräsidenten Stephan Weil im Aufsichtsrat aus.
Aufsichtsratsvorsitzender ist Herr Pötsch, der zu dem fraglichen
Zeitpunkt als die Manipulationssoftware in die Serienproduktion
eingeführt wurde, einen Vorstandsposten der Volkswagen AG bekleidete.
Diese Konstellation führt zu der abstrusen Situation, dass die
Staatsanwaltschaft Braunschweig, deren Dienstherr der
Landesjustizminister ist, dessen Dienstherr der Ministerpräsident
Stephan Weil ist. Als Strafverfolgungsbehörde gegen ein Unternehmen
ermittelt, an dem das Land, das die Behörde vertritt, selbst zu 20
Prozent beteiligt ist. Der oberste Dienstvorgesetzte der ermittelnden
Staatsanwälte ist daher befangen, da er zur gleichen Zeit als
Aufsichtsrat der Volkwagen AG verpflichtet ist, deren Interessen zu
vertreten. Daher besteht eine unauflösliche Interessenkollision, die
mit rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbar ist.
In einem Bericht auf Tagesschau.de vom 9.3.2016 um 11:49 unter
der Überschrift "Staatsanwaltschaft weitet Ermittlungen aus" wird
beispielsweise berichtet, dass der Ministerpräsident die
Betriebsversammlung von VW besuchte und er die Mitarbeiter auf neue
Hiobsbotschaften in der Affäre vorbereitete. Er wird zitiert mit den
Worten "wir werden in diesem Jahr immer wieder mit unangenehmen
Nachrichten im Zusammenhang mit "Dieselgate" konfrontiert werden".
Details wollte er jedoch nicht nennen. Es liegt nahe, dass Herr Weil
in seiner Eigenschaft als Ministerpräsident über Ermittlungswissen
verfügt, das dem Verdächtigen normalerweise aus ermittlungstaktischen
Gründen verborgen bleibt.
Auf der anderen Seite liegt die Interessenkollision darin, dass
das Land Niedersachsen mit 20 Prozent Anteilen an VW ein
substantielles Interesse an der Schadensminimierung besitzt und die
Ermittlungen dieses Interesse konterkarieren. Ermittlungen gegen
eigene Kollegen aus dem Aufsichtsrat und frühere Vorstände, die jetzt
dem Aufsichtsrat angehören, sind nicht gut bei einem
Aufsichtsratskollegen aufgehoben.
Als Rechtsvertreter der Geschädigten fordern die Anwaltskanzleien
Rogert & Ulbrich aus Düsseldorf und Dr. Stoll & Sauer aus Lahr daher
die Übernahme der Ermittlungen durch die durch die Staatsanwaltschaft
eines anderen Bundeslandes. Das ist verfassungsrechtlich geboten.
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Datum: 10.03.2016 - 20:13 Uhr
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