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Deutsche Sozial- und Jugendbehörde erstattet erstmalig Kosten für ReWalks robotergesteuertes Exoskelett

ID: 1325170


(ots) - ReWalk Robotics Ltd. (Nasdaq: RWLK) und ReWalk
Robotics, firmierend unter Argo Medical Technologies GmbH ("ReWalk"
oder "Unternehmen"), der weltweit führende Entwickler und Hersteller
von Exoskeletten, gaben heute bekannt, dass eine deutsche Sozial- und
Jugendbehörde mit Sitz in Karlsruhe erstmalig einem qualifizierten
Nutzer die Kosten des ReWalk Exoskelett-Systems für den persönlichen
Gebrauch erstattet hat. Mit dieser Bewilligung, die im
Rechtsbehelfsverfahren erbracht wurde, setzt sich der Trend einer
weltweit wachsenden Anzahl von Krankenversicherungen und
Gesundheitssystemen fort, welche die Vorteile von Exoskeletten
anerkennen und den Begünstigten eine Kostenerstattung der Systeme
bieten.

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"Die Kostenübernahme für das ReWalk-System durch die Sozial- und
Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe ist ein weiterer wichtiger
Meilenstein für Menschen mit einer Rückenmarksverletzung in
Deutschland", so Larry Jasinski, ReWalk CEO. "ReWalks
Exoskelett-Technologie ist im Sinne dieser Entscheidung ein
medizinisches Hilfsmittel, das berechtigten Nutzern ermöglicht, durch
Gehfähigkeit am täglichen Leben teilzunehmen. Es ist zudem, was
wichtig ist, eine weitere signifikante Entscheidung seitens der
deutschen Behörden und Versicherer für die Kostenerstattung von
motorisierten Exoskelett-Systemen".

Der Begünstigte, David Hartmann, erlitt im Jahr 2009 eine
Rückenmarksverletzung und ist vom 9. Brustwirbel abwärts
querschnittsgelähmt. Herr Hartmann war nach seinem Unfall für sieben
Jahre an den Rollstuhl gefesselt. Er erfuhr im Rahmen einer
Handelsmesse im April 2015 erstmalig von der ReWalk-Technologie und
setzte das System im Juni des gleichen Jahres zum ersten Mal ein.

Herr Hartmann hatte ursprünglich einen Antrag auf Kostenerstattung




durch seine Krankenkasse gestellt, die Betriebskrankenkasse MH Plus.
MH Plus leitete die Forderung an die Sozial- und Jugendbehörde der
Stadt Karlsruhe weiter, welche den Anspruch auf Leistung zunächst mit
Verweis auf alternative Methoden zur Mobilität wie Rollstühle und
öffentliche Verkehrsmittel ablehnte.

In Reaktion auf eine am 1. September 2015 eingereichte Berufung
genehmigte die Sozial- und Jugendbehörde am 26. Oktober 2015 die
Erstattung der Kosten für die Bereitstellung des ReWalk
Exoskelett-Systems für die persönliche Nutzung und wird diese Kosten
von MH Plus gemäß § 14 Absatz 4 des deutschen SGB IX (Neuntes
Sozialgesetzbuch) zurückfordern.

ReWalk hat sein Engagement für einen verbesserten Patientenzugang
zu seinem System stets konsequent unter Beweis gestellt, und in
diesem Fall eng mit dem Empfänger während des gesamten Erstattungs-
und Berufungsverfahrens zusammengearbeitet.

"Es gibt keine Worte, die beschreiben können, was es für mich
bedeutet, über mein eigenes, individuell auf meinen Körper
angepasstes ReWalk-System zu verfügen", erklärte David Hartmann. "Ich
dachte für viele Jahre, meine Diagnose Querschnittslähmung bedeutete,
dass ich nie wieder laufen könnte. Dank ReWalk bin ich nun in der
Lage, unabhängig zu gehen und mit anderen auf Augenhöhe zu
interagieren".

Das Kriegsveteranenministerium der Vereinigten Staaten (U.S.
Department of Veterans Affairs, "VA") gab im Dezember 2015 eine
nationale Strategie zu Beurteilung, Einarbeitung und Auftragsvergabe
für das ReWalk Exoskelett-System für die persönliche Nutzung für alle
Kriegsveteranen in den Vereinigten Staaten aus, die den
Klassifikationen entsprechen. Anfang 2016 erkannte ein kommerzieller
Gesundheitsversicherer im Nordwesten der Vereinigten Staaten nach
Überprüfungsbeschluss durch eine externe unabhängige Organisation auf
Abdeckung und Kostenerstattung für ein ReWalk Exoskelett-System für
die persönliche Nutzung, womit die anfängliche Nichtanerkennung der
Deckung durch den Versicherer aufgehoben wurde.

"Wir freuen uns, dass im Anschluss an die Übernahme der Kosten
durch die Krankenkassen und Berufsgenossenschaften nun die Sozial-
und Jugendbehörde positiv auf die Erstattungsfähigkeit des
ReWalk-Systems reagiert hat. Wir laden alle interessierten Sozial-
und Jugendbehörden herzlich dazu ein, mit unseren Mitarbeitern in
Kontakt zu treten, wenn sie Fragen zum ReWalk-System und dessen
Erstattungsfähigkeit haben", sagte Jasinski.

Informationen zu ReWalk Personal 6.0

ReWalk Personal 6.0 ist ein am Körper tragbares
robotergesteuertes-Exoskelett, das es Menschen mit einer
Rückenmarksverletzung ermöglicht, durch motorisierte Hüft- und
Kniebewegungen wieder aufrecht zu stehen und zu gehen. Das System
bietet benutzerinitiierte Mobilität durch die Integration einer am
Körper tragbaren Abstützung, eines computerbasierten Kontrollsystems
und von Bewegungssensoren. Es ermöglicht unabhängiges und selbst
kontrolliertes Gehen und ahmt die natürlichen Bewegungsabläufe der
Beine nach. Das ReWalk-System ist das am meisten untersuchte
Exoskelett in der Branche. Studien haben eine Reihe von
gesundheitlichen Vorteilen identifiziert, einschließlich: verbesserte
Blasen- und Darmfunktion, verbesserte psychische Gesundheit,
verbesserter Schlaf, reduzierte Müdigkeit, einen verminderten
Körperfettanteil, weniger Schmerzen und eine Verbesserung von
Körperhaltung und Gleichgewicht.

Informationen zu ReWalk Robotics Ltd.

ReWalk Robotics Ltd. entwickelt, produziert und vertreibt am
Körper tragbare robotergesteuerte Exoskelette für Menschen mit
Verletzungen des Rückenmarks. ReWalk hat es sich zum Ziel gesetzt,
die Lebensqualität von Personen mit Behinderungen der unteren
Gliedmaßen durch Herstellung und Entwicklung der marktführenden
Robotertechnologie grundlegend zu verändern. ReWalk Robotics wurde
2001 gegründet und verfügt über Firmenzentralen in den USA,
Deutschland und Israel. Weitere Informationen zu den ReWalk-Systemen
finden Sie unter http://www.rewalk.com.

ReWalk® ist ein eingetragenes Warenzeichen von ReWalk Robotics
Ltd. in Israel.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemitteilung enthält neben historischen Informationen
auch zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des US-amerikanischen
Private Securities Litigation Reform Act von 1995, Abschnitt 27A des
US Securities Act von 1933 und Abschnitt 21E des US Securities
Exchange Act von 1934. Solche zukunftsgerichteten Aussagen können
Prognosen bezüglich der zukünftigen Leistungsfähigkeit ReWalks
enthalten, und können in einigen Fällen durch Wörter wie
"antizipieren", "annehmen", "glauben", "fortfahren", "könnte",
"einschätzen", "erwarten", "beabsichtigen", "kann", "planen",
"potenziell", "vorhersagen", "prognostizieren", "zukünftig",
"werden", "suchen" und ähnliche Begriffe oder Sätze zum Ausdruck
gebracht sein. Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen
zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf den derzeitigen Erwartungen
der Geschäftsleitung und unterliegen Unsicherheiten, Risiken und
Änderungen von Umständen, die schwer vorherzusagen sind, und auf die
ReWalk in vielen Fällen keinen Einfluss hat. Zu den wichtigen
Faktoren, aufgrund derer ReWalks tatsächliche Ergebnisse wesentlich
von den in den zukunftsgerichteten Aussagen genannten Prognosen
abweichen könnten, zählen unter anderem: ReWalks Erwartungen in Bezug
auf das künftige Wachstum, darunter die Fähigkeit, Umsatz in den
bestehenden geografischen Märkten zu erhöhen und in neue Märkte
expandieren; ReWalks Fähigkeit, seine Reputation und die
Marktakzeptanz unserer Produkte zu erhalten und auszubauen; ReWalks
Fähigkeit, Rückerstattung von Drittzahlern für unsere Produkte zu
erreichen; ReWalks Erwartungen hinsichtlich seiner klinischen
Forschungsprogramme und klinischen Ergebnisse; ReWalks Fähigkeit,
seine Produkte zu verbessern und neue Produkte zu entwickeln;
ReWalks Fähigkeit, einen ausreichenden Schutz seines geistigen
Eigentums zu erhalten und einen Verstoß gegen die geistigen
Eigentumsrechte von Dritten zu vermeiden; ReWalks Fähigkeit zu Erhalt
und Beibehaltung behördlicher Zulassungen; ReWalks Fähigkeit,
Beziehungen zu bestehenden Kunden zu pflegen und Beziehungen mit
neuen Kunden zu entwickeln; und andere Risikofaktoren, dargestellt
unter der Überschrift "Risk Factors" in ReWalks am 27. Februar 2015
bei der US-Börsenaufsicht SEC auf Formular 20-F für das zum 31.
Dezember 2014 endende Geschäftsjahr eingereichten US-Jahresbericht
und anderen der US-Börsenaufsicht SEC nachgereichten oder
unterbreiteten Dokumenten. Alle zukunftsgerichteten Aussagen in
dieser Pressemitteilung beziehen sich nur auf das Datum dieser
Pressemitteilung. Faktoren oder Ereignisse, die dazu führen könnten,
dass die tatsächlichen Ergebnisse ReWalks von den hierin enthaltenen
Aussagen abweichen, können von Zeit zu Zeit auftreten, und es ist
ReWalk nicht möglich, sämtliche dieser Faktoren oder Ereignisse
vorherzusagen. Sofern dies nicht gesetzlich erforderlich ist,
übernimmt ReWalk keine Verpflichtung, jegliche der
zukunftsgerichteten Aussagen öffentlich zu aktualisieren, sei es
infolge neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen oder aus
sonstigen Gründen.



Pressekontakt:
Medienkontakt: Jennifer Wlach
202-261-4000
jwlach(at)mercuryllc.com

Ansprechpartner für Investor Relations: Lisa M. Wilson
In-Site Communications, Inc.
917-543-9932
lwilson(at)insitecony.com


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Datum: 24.02.2016 - 14:05 Uhr
Sprache: Deutsch
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Behördengenehmigte Kostenübernahme für ReWalk nach Berufung macht ursprüngliche Nichtanerkennung rü


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