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MIG Fonds – Fragen der Anleger häufen sich

ID: 1318536

CLLB Rechtsanwälte bereiten Schadensersatzverfahren vor


(IINews) - München, 08.02.2016 – Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB meldet, vermehren sich in letzter Zeit die Anfragen von Anleger von verschiedenen MIG Fonds. Die Anleger beklagen dabei, dass sie sich von ihren jeweiligen Anlageberatern nicht richtig über die Risiken der jeweiligen MIG Fonds aufgeklärt fühlen. So trägt z.B. ein Anleger des MIG Fond 3 vor, der sich zwischenzeitlich in Liquidation befindet, dass er von seinem Berater nicht auf die Risiken des Fonds, insbesondere das Totalverlustrisiko sowie die Weichkostenquote von über 20 % hingewiesen worden war. Ferner hatte ihm der Berater nicht mitgeteilt, dass der MIG Fonds 2 schon im Jahr 2005 vom Finanztest der Stiftung Warentest auf die Warnliste Grauer Kapitalmarkt gesetzt worden war.

Bei den MIG Fonds (zwischenzeitlich gibt es die MIG Fonds 1 bis 15) handelt es sich um Venture-Capital Fonds. Die MIG Fonds 1 und 3 befinden sich zwischenzeitlich in Liquidation. Der Vertrieb der Fonds erfolgte über die HMW Innovations AG, die Anlegerbetreuung wird von der FinTex Consulting GmbH durchgeführt. Die MIG Fonds eignen sich primär für Anleger mit hoher Risikobereitschaft. Zur Altersvorsorge sind die Fonds in der Regel ungeeignet

CLLB Rechtsanwälte empfehlen daher Anlegern der MIG Fonds, die sich schlecht beraten fühlen, sich an eine spezialisierte Kanzlei zu wenden, die sie hinsichtlich der möglichen Optionen zur Durchsetzung ihrer Ansprüche im Zusammenhang mit den MIG Fonds berät. Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haben Anlageberater erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten. So haben diese den Anleger „anleger- und objektgerecht“ zu beraten. Im Rahmen der anlegergerechten Beratung darf dabei z.B. gegenüber einem konservativen Anleger ohne Fachwissen nur eine Anlage empfohlen werden, bei der Risiken weitgehend ausgeschlossen sind. Im Rahmen der objektgerechten Beratung muss der Anleger ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken aufgeklärt werden. Kommen die Berater dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, bestehen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich Schadensersatzansprüche. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Anlage und Auszahlung ihres Anlagebetrages geltend machen, sondern darüber hinaus auch noch die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.





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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Justizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefasst: Wir können Klagen.



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Datum: 09.02.2016 - 11:03 Uhr
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