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GEMA in der Faschingszeit

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(PresseBox) - Gerade in der Faschingszeit besteht bei Veranstaltern immer wieder Unsicherheit zu den urheberrechtlichen Bestimmungen beim öffentlichen Abspielen von Musik und den Gebührenpflichten gegenüber der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte). Über die Einzelheiten der GEMA-Zahlungspflicht informiert ein Infoblatt  der IHK. Das Infoblatt ?GEMA (R18)? steht zum Download bereit. Weitere Informationen finden sich auch auf der Homepage der GEMA (www.gema.de).




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Datum: 29.01.2016 - 10:44 Uhr
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