Brauchtum zu Weiberfastnacht: Erst fragen, dann schneiden / R+V-Infocenter: Wer einen Schlips abschneidet, begeht Sachbeschädigung - in der Karnevalszeit sind rechtlichen Folgen jedoch selten
(ots) - Am 4. Februar schwingen wieder die "Weiber" das
Zepter - und nehmen die Schere zur Hand. Doch so mancher Mitbürger
findet es gar nicht lustig, wenn karnevalsverrückte Frauen die teure
Lieblingskrawatte zerstören. "Die Närrinnen sollten sicherheitshalber
fragen, ob sie den Schlips von Kollegen oder Fremden auf der Straße
abschneiden dürfen. Denn nicht immer handelt es sich bei den
Krawattenträgern um Freunde und Kenner des karnevalistischen
Brauchtums", sagt Michael Rempel, Jurist beim Infocenter der R+V
Versicherung.
In den Hochburgen des Karnevals hat es Tradition, dass die Männer
an Weiberfastnacht symbolisch einen Teil ihrer Macht abgeben. Wer
etwa in Köln oder Mainz im Rathaus arbeitet, rechnet in der Regel mit
dem Verlust seiner Krawatte und trägt an diesem Tag ein älteres
Modell. Auch in vielen anderen Firmen sind die Männer darauf
eingestellt - auch außerhalb der großen Faschings-Zentren. Trotzdem
sollten Frauen hier erst fragen und dann schneiden. "Grundsätzlich
gilt: Hat der Mann sein Einverständnis gegeben, kann Frau die Schere
zücken", so R+V-Experte Rempel. Erfolgt die Attacke jedoch ungefragt
im Büro oder auf offener Straße, provoziert das schnell Ärger. "Im
schlimmsten Fall kann das Krawatten-Opfer Schadenersatz verlangen,
denn es handelt sich strenggenommen um Sachbeschädigung."
Anders sieht die Situation auf einer Karnevalsfeier aus. Wer sich
mitten ins närrische Treiben begibt, muss mit den närrischen Weibern
rechnen. In diesem Fall können die Frauen stillschweigend von einer
Einwilligung ausgehen und sich ihre Krawatten-Trophäe ohne Nachfrage
ergattern.
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Datum: 27.01.2016 - 12:50 Uhr
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