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"Regelmäßig geprüfte Spielstätte": Neuer Standard von TÜV Rheinland / Neuer Qualitätsstandard für den Betrieb von Spielstätten

ID: 1312449


(ots) -
- Mehrstufiges Prüfverfahren mit Vor-Ort-Audits und verdeckten
Kontrollen

TÜV Rheinland hat mit dem Standard "Regelmäßig geprüfte
Spielstätte" einen Anforderungskatalog entwickelt, der speziell auf
den Betrieb von Spielstätten ausgerichtet ist. Ziel des rund 120
Kriterien umfassenden Standards ist es, die Einhaltung gesetzlicher
Bestimmungen sowie den Spieler- und Jugendschutz sicherzustellen und
ein Sozialkonzept zur Suchtprävention umzusetzen. "Spielstätten
können auf freiwilliger Basis nach diesem Standard arbeiten und sich
unabhängig von uns prüfen lassen. Mit einer Zertifizierung
verdeutlichen sie, dass in ihrem Betrieb klar definierte Regeln und
Kriterien wirksam verankert sind", Olaf Seiche, Experte für
Qualitätsmanagementsysteme bei TÜV Rheinland. Behördliche Aufsicht
oder Kontrollen werden so ergänzt, aber nicht ersetzt.

Der Standard legt die Basis für einen verantwortlichen und
anforderungskonformen Betrieb von Spielstätten, befasst sich aber
nicht mit dem Thema Gewinnchancen oder anderen finanziellen Aspekten.
Die Einhaltung rechtlicher Rahmenbedin-gungen, der Jugendschutz,
Suchtprävention und entsprechende Ausbildung der Beschäftigten in den
Spielstätten sowie die Verankerung eines Sozialkonzepts bilden
besondere Schwerpunkte in dem unabhängigen Zertifizierungsverfahren.
Mehr als 400 Spielstätten haben sich bisher erfolgreich einem Audit
durch TÜV Rheinland unterzogen. Etwa 10 Prozent der insgesamt
geprüften Spielstätten wiesen Abweichungen auf und erhielten kein
Zertifikat.

Etablierung einheitlicher Qualitätsrichtlinien

Der neue Standard gilt ausschließlich für Spielhallen und nicht
für staatliche Spielcasinos oder Gaststätten, in denen einzelne
Spielautomaten betrieben werden. TÜV Rheinland hat den Standard in
den vergangenen drei Jahren auf Initiative des Dachverbands der




Deutschen Automatenwirtschaft entwickelt. Mit dem Standard wird eine
Grundlage geschaffen, den Betrieb von Spielstätten nach einheitlichen
und transparenten Qualitätsleitlinien auszurichten. Entscheidet sich
ein Unternehmen für die Zertifizierung, muss es einen
Anforderungskatalog erfüllen, der sechs Kapitel umfasst. Diese
beinhalten sowohl betrieblich-organisatorische Kriterien als auch
rechtliche, personelle und soziale Aspekte.

Bei der Konzeption und Ausarbeitung der verschiedenen Themenfelder
arbeitete TÜV Rheinland eng mit Experten aus der Suchtberatung,
Gesundheitsforschung, Psychologie und dem Rechtswesen zusammen.
Besondere Schwerpunkte des Standards bilden die Kapitel
"Sozialkonzept" und "rechtliche Rahmenbedingungen". Ein wirksames
Sozialkonzept schafft mehr Bewusstsein bei Mitarbeitern für
Suchtprävention sowie den Spieler- und Jugendschutz.

Weitere Informationen und Langfassung unter www.tuv.com/presse im
Internet.



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Hartmut Müller-Gerbes, Konzernsprecher, Tel.: 0221/806-4355
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Datum: 25.01.2016 - 12:11 Uhr
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