InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht durch Verlängerung einer Rabattaktion

ID: 1310541

Verstoßgegen das Wettbewerbsrecht durch Verlängerung einer Rabattaktion


(IINews) - http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Zeitlich befristete Rabattaktionen sind für viele Unternehmen ein wichtiges Mittel der Werbung. Mit Schnäppchenaktionen können Kunden gezielt angelockt werden. Dagegen ist grundsätzlich auch nichts einzuwenden. Allerdings dürfen einzelne Filialen den Zeitraum für derartige Aktionen nicht eigenmächtig ohne besonderen Anlass verlängern. Nach einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom 17. Juni 2015 kann dann eine irreführende Werbung für den Verbraucher und damit ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html)vorliegen (Az.: 408 HKO 17/14).

Im konkreten Fall wurde eine zeitlich begrenzte Rabattaktion von einigen Filialen um einige Tage verlängert. Dies sei nach Ansicht des Landgerichts Hamburg irreführende Werbung. Denn die Angebote seien für den Verbraucher zwar verlockend. Allerdings würde er auch zeitlich unter Druck gesetzt, eine Kaufentscheidung zu treffen. Werde eine Rabattaktion verlängert, gebe es für den Zeitdruck überhaupt keinen Grund. Im Grunde hätte der Verbraucher mehr Zeit für eine überlegte Kaufentscheidung gehabt. Dann verstoße eine derartige Aktion gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), so das LG Hamburg. Auch der Bundesgerichtshof hatte in einem ähnlich gelagerten Fall bereits entscheiden, dass durch eine Verlängerung einer Rabattaktion ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorliegen kann.

Der BGH hatte festgestellt, dass eine geschäftliche Handlung irreführend sein kann, wenn sie unwahre Angaben oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben über den Anlass des Verkaufs wie einen besonderen Rabatt enthält. Demnach könne auch eine befristete Sonderverkaufsaktion irreführend sein, wenn diese Aktion über den angekündigten Zeitraum hinaus fortgesetzt werde. Werde eine zeitliche Begrenzung für eine Sonderaktion angegeben, müsse sich das Unternehmen auch daran halten (Az.: I ZR 173/09).





Werbung, auch durch Rabattaktionen, ist für viele Unternehmen ein wichtiger Faktor. Allerdings hat der Gesetzgeber Grenzen gesetzt. Verstöße gegen das UWG können streng geahndet werden. Abmahnungen, Schadensersatzforderungen und Unterlassungsklagen können die Folge sein.

Zur Abwehr oder auch Durchsetzung derartigen Forderungen können sich Unternehmen an im Wettbewerbsrecht kompetente Rechtsanwälte wenden.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
info(at)grprainer.com
+49 221 2722750
http://www.grprainer.com/



drucken  als PDF  an Freund senden  Badische Zeitung: Dafür stehe ich: Es ist normal, seine Tür zu öffnen - Esther Weber, Paralympics-Siegerin von 1992 aus Gutach bei Waldkirch
GFB unterstützt die Weiterführung der GOÄ-Novellierung
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 20.01.2016 - 08:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1310541
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: +49 221 2722750

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 50 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht durch Verlängerung einer Rabattaktion
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.248
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 302


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.