Tiefen Temperaturen trotzen - Joggen auch im Winter kein Problem - Aufwärmen schon daheim
(ots) - Bei Schnee, Regen oder eisigem Wind kostet das
Laufen besonders viel Überwindung - darauf zu verzichten, braucht man
aber nicht. "Auch Minusgrade sind kein Grund mit dem Training
auszusetzen", versichert Diplom-Sportwissenschaftlerin Carolin
Heilmann aus München im Patientenmagazin "HausArzt". "Lassen Sie es
bei Kälte einfach etwas ruhiger angehen." Wichtig ist die richtige
Kleidung: "Wählen Sie atmungsaktive Funktionskleidung, und ziehen Sie
sich nach dem Zwiebelprinzip an", rät die Sportexpertin. "Zu Beginn
etwas zu frösteln, ist in Ordnung", so Heilmann. "Sie sollten aber
nicht frieren." Aufwärmen sollte man sich am besten schon daheim.
"Atmen Sie dann beim Laufen ganz bewusst durch die Nase", empfiehlt
die Sportwissenschaftlerin - denn das schützt die Atemwege. Erst bei
Temperaturen von unter minus 10 Grad sollte man dem Bericht zufolge
auf eine Indoor-Sportart ausweichen, weil die Kälte den Organismus
dann zu stark belasten würde.
Diese Meldung ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.
Das Patientenmagazin "HausArzt" gibt der Deutsche Hausärzteverband
in Kooperation mit dem Wort & Bild Verlag heraus. Die Ausgabe 1/2016
wird bundesweit in Hausarztpraxen an Patienten abgegeben.
Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla(at)wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 13.01.2016 - 08:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1307680
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Baierbrunn
Telefon:
Kategorie:
Freizeit & Hobby
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 31 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Tiefen Temperaturen trotzen - Joggen auch im Winter kein Problem - Aufwärmen schon daheim
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Wort und Bild - HausArzt - PatientenMagazin (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).