Mitteldeutsche Zeitung: zum Asylrecht
(ots) - Glücklich das Land, das einen Bundesinnenminister
hat, der etwas vom Recht versteht - die Bundesrepublik gehört nicht
dazu. Nach der Genfer Flüchtlingskonvention darf ein straffällig
gewordener Flüchtling nur ausgewiesen werden, der "aus
schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit des Landes
anzusehen ist". Aber die Aussetzung einer Strafe zur Bewährung macht
klar, dass diese Gefahr im vorliegenden Fall gerade nicht besteht.
Grundkenntnisse des Straf- und des Flüchtlingsrechts sollten sowohl
von einem Innen- als auch von einem Justizminister zu erwarten sein.
Die abscheulichen Exzesse in Köln verlangen staatliche Reaktionen.
Vor allem aber verlangen sie eine hysteriefreie Debatte.
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Hartmut Augustin
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Datum: 12.01.2016 - 19:01 Uhr
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