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Können Schweizer Firmen allgemeine Begriffe als Swiss-Domains registrieren?

ID: 1306451


(PresseBox) - Die häufigste Frage, die der Secura GmbH als Registrar von Swiss-Domains gestellt wird, ist die Frage, ob Firmen nur ihren Firmenanmen oder auch allgemeine oder generische Namen registrieren dürfen. Die Antwort darauf lautet: Kommt darauf an.
Für jeden ist es wichtig im Internet gefunden zu werden. Sicherlich kennen viele Verbraucher und Unternehmer viele der sie interessierende Firmen-Namen. Schweizer Firmen würden in der Allgemeinen Öffnung gern auch andere Namen als Firmennamen registrieren lassen, um im Internet gefunden zu werden.
Die neue Phase der Allgemeinen Öffnung ist durchaus anders als die Sunrise Period: Eine Firma kann jetzt einen Produktnamen als Swiss-Domain registrieren lassen, auch wenn es keine Marke dafür gibt.
Zu der Frage, ob Firmen auch allgemeine oder generische Namen registrieren können, hat die Registrierungsstelle einige Ausführungen gemacht:
"Bezeichnungen mit generischem Charakter, die nicht von besonderem Interesse für die ganze oder einen Teil der schweizerischen Community sind, werden grundsätzlich nicht als .swiss-Domain-Namen zugeteilt. Marken und Firmennamen, die einer generischen Bezeichnung entsprechen und nicht von besonderem Interesse sind, können trotzdem den Inhaberinnen und Inhabern von Kennzeichenrechten zugeteilt werden, sofern diese Zuteilung nicht zu Verwechslungen, die einem Dritten schaden könnten, oder zu einem entscheidenden Wettbewerbsvorteil im Internet führt."
Das Bundesamt für Kommunikation verdeutlicht, daß darüber hinaus nicht einzelne Firmen generische Domains registrieren dürfen:
"Ab dem 11. Januar können ausserdem generische Adressen, die eine ganze Branche betreffen, beantragt werden. Für ein sogenanntes Namenszuteilungsmandat kann ein Dachverband oder eine Vertretung eines Berufsstandes oder Tätigkeitssektors beim BAKOM eine Bewerbung für einen generischen Domainnamen wie hotel.swiss oder watch.swiss einreichen. Die Bewerbenden müssen die Adresse anschliessend in den Dienst der gesamten betroffenen Gemeinschaft stellen."




Die Voraussetzung der Beantragung einer Swiss-Domain ist auch in der neuen Phase nach wie vor ein Geschäftssitz in der Schweiz. Die Registrierungsstelle prüft jede Bewerbung und behält sich Ablehnungen vor. Für abgelehnte Bewerbungen entstehen den Interessenten keine Kosten.
Hans-Peter Oswald
http://wwww.domainregistry.de/swiss-domains.html
http://www.domainregistry.de/ch-domains.html
http://www.domainregistry.de/zuerich-domains.html


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Datum: 09.01.2016 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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