Rheinische Post: Mütter verzichten wegen ungünstiger Steuerklasse auf Elterngeld
(ots) - Die große Mehrheit verheirateter junger Mütter
lässt sich Elterngeld in erheblicher Höhe entgehen, weil sie sich für
die ungünstige Steuerklasse V entscheidet. Das geht aus der Antwort
der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen-Fraktion
hervor, die der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post"
(Freitagausgabe) vorliegt. Demnach bevorzugen mehr als 99 Prozent der
etwa 20 Millionen steuerpflichtigen Ehepartner die
Steuerklassenkombination III und V, die dem besser verdienenden
Partner ein erheblich höheres Netto-Gehalt verspricht. Dagegen sinkt
das Netto-Einkommen des geringer verdienenden Partners durch Klasse V
drastisch. Dies ist in 90 Prozent aller Fälle die Ehefrau. Wegen
ihres geringeren Netto-Verdienstes fällt jedoch der Anspruch der
Ehefrau auf das monatliche Elterngeld deutlich geringer aus. Bei
einem Bruttojahresgehalt für den Ehemann von 48.000 Euro und von
24.000 Euro für die Ehefrau ist ihr Netto-Gehalt in der Steuerklasse
V um 2.872 Euro pro Jahr geringer als in der Steuerklasse IV, heißt
es in der Antwort der Bundesregierung. Ihr Anspruch auf Elterngeld
sinkt daher um 140 Euro monatlich gegenüber der für sie günstigeren
Steuerklasse IV, rechnet das Bundesfinanzministerium vor. Auch ihr
Krankengeld sei 243 Euro und ihr Arbeitslosengeld 149 Euro geringer
als in Steuerklasse IV. Dem Papier zufolge hat sich die Zahl der
Eheleute, die sich für die Steuerklasse IV entscheiden, zwischen 2011
und 2015 auf knapp 76.000 verdoppelt. Das sind allerdings weniger als
0,5 Prozent aller Ehepartner. Das so genannte Faktorverfahren mit der
Steuerklassenkombination IV/IV würde die Gleichstellung von Frauen
erheblich voranbringen, so die Grünen. "Leider ist es weitgehend
unbekannt", sagte Grünen-Finanzexpertin Lisa Paus. "Wir fordern, das
Faktorverfahren zum Regelverfahren für die Besteuerung von
Ehepartnern zu machen."
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Datum: 08.01.2016 - 04:00 Uhr
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