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Ein guter Anwalt beherrscht immer auch das Steuerrecht

ID: 1305015


(IINews) - Was nutzt der beste Anwalt für Erbrecht und Familienrecht, wenn er sich mit dem Steuerrecht nicht auskennt? Dieser Meinung ist völlig zutreffend Frank Felix Höfer, der in der Gänsheidestraße in Stuttgart seine Kanzlei betreibt. Genau deshalb hat der Fachanwalt für Erbrecht, der seine Mandanten auch gern in Englisch berät, das Steuerrecht zu seinem dritten Tätigkeitsschwerpunkt gemacht. Mittlerweile kennt sich der Stuttgarter damit so gut aus, dass er sein Wissen als Dozent bei der Weiterbildung von Fachanwälten weiter gibt.

Warum hält Anwalt Höfer diese Kombination für wichtig?
Der Fiskus hat überall seine Finger im Spiel. So müssen beispielsweise bei Erbverträgen steuerrechtliche Aspekte mit berücksichtigt werden. Frank Felix Höfer weiß durch seine umfassenden Kenntnisse des Steuerrechts ganz genau, welchem Erben welche Freibeträge bei der Erbschaftssteuer zustehen. Er kann seinen Mandanten auf den Cent genau vorrechnen, wie sich die Last der Erbschaftsteuer durch Schenkungen zu Lebzeiten reduzieren lässt, indem alle gesetzlich zulässigen Freibeträge bei der Schenkungsteuer ausgenutzt werden. Bei ihm erfahren die Mandanten bei Beratungen rund ums Erbrecht auch, wie sich Schenkungen und Erbteile auf die Einkommenssteuer auswirken. Bei Bedarf wird Frank Felix Höfer sogar als Testamentsvollstrecker für seine Mandanten tätig.

Auch in das Familienrecht spielt das Steuerrecht hinein
Sein umfassendes Wissen zum Steuerrecht nutzt Rechtsanwalt Höfer in Stuttgart (http://www.kanzlei-gaensheide.de/html/steuerrecht.html) bei Beratungen und Vertretungen zum Familienrecht ebenfalls zu Gunsten seiner Mandanten aus. Hier stellt sich beispielsweise die Frage, wie Steuerrückerstattungen bei der Berechnung des Kindesunterhalts oder des Trennungsunterhalts verrechnet werden müssen. Mandanten erfahren bei Rechtsanwalt Frank Felix Höfer auch, welche Steuerklassenkombinationen im Trennungsjahr für beide Partner die größtmöglichen Vorteile bringen. Damit bei Gericht bei Scheidungen, Unterhaltsstreitigkeiten und Sorgerechtsauseinandersetzungen keine "schmutzige Wäsche gewaschen" werden muss, bietet der Rechtsanwalt aus Stuttgart ergänzend die außergerichtliche Mediation an. Das gilt in Bezug auf das Erbrecht im Übrigen ebenfalls.





Steuerrecht kommt bei präventiven Beratungen zum Einsatz
Natürlich berät Fachanwalt Höfer nicht nur Paare, die sich scheiden lassen wollen. Seine Kenntnisse des Steuerrechts und des Familienrechts nutzt er im Interesse seiner Mandanten beispielsweise bei der Beratung zum Abfassen von Eheverträgen, mit denen vermögensrechtliche und unterhaltsrechtliche Auseinandersetzungen bei einer Scheidung vermieden werden können. Leider sind Eheverträge in Deutschland noch lange nicht so weit verbreitet wie in anderen Industrienationen. Dabei lohnt sich hier die anwaltliche Beratung gleich doppelt, weil auch die im Zusammenhang mit einer späteren Scheidung oder einem Erbfall auftretenden Kosten einer gerichtlichen Klärung erheblich gemindert werden können.


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Wir beraten im Erbrecht, Familienrecht und Steuerrecht.

Durch unsere jahrelange Konzentration auf diese Rechtsgebiete, zahlreichen Fortbildungen und eigenen Fachvorträgen bieten wir ein hohes Maß an Erfahrung.

Wir gestalten mit Ihnen alle notwendigen Dokumente wie Ehevertrag, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Übergabevertrag, Testament oder Erbvertrag. Bei Streitigkeiten anlässlich einer Trennung oder eines Erbfalls vertreten wir Ihre Interessen mit Augenmaß - und wenn nötig selbstverständlich auch vor Gericht.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

RegioHelden GmbH
Benjamin Oechsler
Marienstraße 23
70180 Stuttgart
pressemitteilung(at)regiohelden.de
0711 400 40 297
http://www.regiohelden.de



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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 05.01.2016 - 12:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Frank Felix Höfer
Stadt:

Stuttgart


Telefon: 0711 248 959-33

Kategorie:

Dienstleistung


Anmerkungen:


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