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Das Wohngeld wird zum 1. Januar 2016 erhöht Reform des Bundesbauministeriums entlastet Menschen mit geringen Einkünften bei ihren Wohnkosten

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Das Wohngeld wird zum 1. Januar 2016 erhöht Reform des Bundesbauministeriums entlastet Menschen mit geringen Einkünften bei ihren Wohnkosten


(pressrelations) -
Erstmals nach sechs Jahren wird zum 1. Januar 2016 das Wohngeld erhöht.
Von dem erhöhten Wohngeld werden rund 870.000 Haushalte profitieren.
Darunter sind mehr als 320.000 Haushalte, die neu oder wieder wohngeldberechtigt werden.

Bundesbauministerin Barbara Hendricks: "Wohnen muss auch bei steigenden Mieten bezahlbar bleiben. Mit unserer Wohngeldreform sorgen wir dafür, dass viele Geringverdiener und Familien bei den Mietkosten entlastet werden."

Mit dem Gesetz zur Reform des Wohngeldrechts vom 2. Oktober 2015 wird zum einen die Wohngeldleistung erhöht. Dabei wird neben dem Anstieg der Bruttokaltmieten und der Einkommen auch der Anstieg der warmen Nebenkosten und damit der Bruttowarmmiete insgesamt seit der letzten Wohngeldreform 2009 berücksichtigt. Zum anderen werden die Miethöchstbeträge, bis zu denen die Miete beziehungsweise die Belastung für Eigentümerinnen und Eigentümer bezuschusst wird, regional gestaffelt angehoben. In den Regionen mit stark steigenden Mieten werden die Miethöchstbeträge überdurchschnittlich erhöht.

Mit der Reform erhält beispielsweise eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern, die für 520 Euro Bruttokaltmiete in Essen wohnt und über ein Bruttoeinkommen von monatlich 1380 Euro verfügt, ab 1. Januar 2016 ein Wohngeld in Höhe von 137 Euro. Nach dem alten Recht hatte sie lediglich Anspruch auf 52 Euro. Bei einem alleinstehenden Rentner, der 360 Euro Bruttokaltmiete für seine Wohnung in Merseburg bezahlt und eine Bruttorente von 850 Euro bezieht, erhöht sich mit der Reform das Wohngeld von 33 Euro auf 91 Euro.

Wohngeldbescheide, die im Jahr 2015 erteilt worden sind und in das Jahr
2016 hineinreichen, werden von den Wohngeldbehörden nach dem 1. Januar
2016 automatisch im Hinblick auf ein höheres Wohngeld überprüft.
Hierfür ist kein neuer Antrag erforderlich. Wohngeld wird von Bund und Ländern je zur Hälfte gezahlt.

Das Wohngeldgesetz, die ab 1. Januar 2016 gültigen Wohngeldtabellen und weitere Informationen rund ums Wohngeld finden Sie unter www.bmub.bund.de/P3084/





Weitere Informationen:
http://www.bmub.bund.de/wohnungswirtschaft


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Stresemannstraße 128 - 130
10117 Berlin

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Telefax: 030 18 305-2044

Mail: presse(at)bmub.bund.de


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Datum: 28.12.2015 - 14:15 Uhr
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