InternetIntelligenz 2.0 - Menschenrechtsbeauftragter Strässer zur Vollstreckung der Todesstrafe in Japan

InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Menschenrechtsbeauftragter Strässer zur Vollstreckung der Todesstrafe in Japan

ID: 1302067

Menschenrechtsbeauftragter Strässer zur Vollstreckung der Todesstrafe in Japan


(pressrelations) -
Zur erneuten Vollstreckung der Todesstrafe in Japan erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, heute (18.12.):

Mit Bestürzung habe ich erfahren, dass heute Morgen in Japan erneut die Todesstrafe an zwei Menschen vollstreckt wurde. Damit sind seit Antritt der aktuellen Regierung im Dezember 2012 bereits 14 Menschen hingerichtet worden. Wieder wurden die Verurteilten erst kurz vorher und die Angehörigen erst im Nachhinein über die Hinrichtung unterrichtet, so dass sie sich nicht vorbereiten und voneinander Abschied nehmen konnten. Dies ist nach meinem Dafürhalten eine besonders unzumutbare und menschenunwürdige Praxis.

Die Todesstrafe ist eine unmenschliche und grausame Art der Bestrafung. Die Bundesregierung lehnt sie unter allen Umständen ab. Ich fordere die japanische Regierung erneut auf, eine offene gesellschaftliche Debatte darüber anzustoßen, welchen Sinn die Todesstrafe in einem hochentwickelten Rechtssystem wie in Japan überhaupt noch haben soll.

Hintergrund:
In Japan sind am 18. Dezember zwei zum Tode verurteilte Männer hingerichtet worden. Es handelt sich um einen 63-Jährigen, der für den Mord an drei Nachbarn im Jahr 2009 zum Tode verurteilt worden war, und um einen 39-Jährigen, der wegen eines Raubmordes an einer Frau und ihrer Tochter im Jahr 2006 zum Tode verurteilt worden war. Seit dem Amtsantritt von Regierungschef Shinzo Abe im Dezember 2012 sind damit bereits 14 Menschen hingerichtet worden. Zum Tode Verurteilte erfahren von der Exekution in Japan erst unmittelbar vorher und erhalten damit keine Gelegenheit, sich von ihren Angehörigen zu verabschieden. Diese werden erst im Nachhinein von der erfolgten Hinrichtung in Kenntnis gesetzt.

Internetangebot des Auswärtigen Amts: www.auswaertiges-amt.de

Folgen Sie uns auf Twitter: (at)AuswaertigesAmt und auf Facebook: http://www.facebook.com/AuswaertigesAmt






Auswärtiges Amt
Werderscher Markt 1
10117 Berlin
Deutschland

Telefon: 030 5000-2056
Telefax: 03018-17-3402

Mail: presse(at)diplo.de
URL: http://www.auswaertiges-amt.de


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

Auswärtiges Amt
Werderscher Markt 1
10117 Berlin
Deutschland

Telefon: 030 5000-2056
Telefax: 03018-17-3402

Mail: presse(at)diplo.de
URL: http://www.auswaertiges-amt.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Hendricks: Vorbeugender Gesundheitsschutz bei Stromleitungen wird verbessert
Kölner Stadt-Anzeiger: Sammler zieht wegen Kulturschutzgesetz Leihgaben aus Kölner Museum ab
Museum für Angewandte Kunst muss auf zwei Gemälde von Piet Mondrian verzichten
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 18.12.2015 - 17:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1302067
Anzahl Zeichen: 0

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Dieser Fachartikel wurde bisher 47 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Menschenrechtsbeauftragter Strässer zur Vollstreckung der Todesstrafe in Japan
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Auswärtiges Amt (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Auswärtiges Amt



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.254
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 1
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 137


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.