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Sportwettlizenzen: Vier Jahre Wartezeit (FOTO)

ID: 1300019


(ots) -
Heute vor vier Jahren, am 15. Dezember 2011, unterzeichneten die
Ministerpräsidenten in Berlin den Ersten
Glücksspieländerungsstaatsvertrag. Nach monatelangen Verhandlungen
unter den Bundesländern sollte mit der Gesetzesnovelle das
europarechtswidrige Staatsmonopol aufgegeben und der Grundstein für
die Öffnung des Marktes für Sportwetten in Deutschland gelegt werden.

Doch auch vier Jahre später haben die Bundesländer den Beschluss
der Ministerpräsidenten nicht umgesetzt. Stattdessen besteht ein
Regulierungschaos ungeahnten Ausmaßes. Aufgrund eines Beschlusses des
Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom September wird es
Sportwettenkonzessionen auch in den nächsten Jahren nicht geben. Das
Konzessionsverfahren für Sportwetten ist de facto gescheitert.
Effektiver Verbraucherschutz ist so kaum möglich.

Mathias Dahms, Präsident des Deutschen Sportwettenverbandes
(DSWV), kommentiert:

"Andere europäische Staaten haben längst gezeigt, dass der
Sportwettenmarkt problemlos reguliert werden kann. In Deutschland hat
sich der Glücksspielstaatsvertrag als untauglich erwiesen, den Markt
auch nur ansatzweise unter Kontrolle zu bringen. Wir brauchen
dringend eine neue gesetzliche Grundlage. Es darf nicht sein, dass
wir darauf noch weitere vier Jahre warten."

An dem Staatsvertrag selbst bestehen - wieder einmal - erhebliche
verfassungsrechtliche und europarechtliche Zweifel. Das im Vertrag
verankerte Glücksspielkollegium, ein zentrales Verwaltungsorgan der
Bundesländer mit quasi legislativer Funktion, verstößt nach
Auffassung mehrerer Verwaltungsgerichte gegen das Demokratie- und
Bundesstaatsprinzip.

Auch die EU-Kommission hat mit der Einleitung eines
Pilotverfahrens Zweifel erhoben, ob die deutsche
Sportwettenregulierung europarechtskonform ist. Zudem prüft der




Europäische Gerichtshof (EuGH) die Regelungen der Bundesländer. Am
4. Februar 2016 wird er sein Urteil verkünden. Sollte der Gerichtshof
- wie üblich - der Meinung des Generalanwalts folgen, wäre dies die
dritte höchstrichterliche Schlappe für die Länder in Folge. Das
Bundesverfassungsgericht und der EuGH hatten bereits 2006 und 2010
die beiden Vorgängerstaatsverträge als rechtswidrig verworfen.

Mathias Dahms ergänzt:

"Es ist an der Zeit, das Flickwerk der Vergangenheit aufzulösen
und einen neuen Staatsvertrag zu definieren, der die legitimen
gesellschaftspolitischen Ziele in den Mittelpunkt stellt. Partielle
Anpassungen an dem bestehenden Werk sind dafür nicht geeignet."

Über den Deutschen Sportwettenverband

Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) wurde im Jahr 2014 von den
führenden deutschen und europäischen Sportwettenanbietern in Berlin
gegründet. Mit Sitz im Haus der Bundespressekonferenz versteht sich
der Verband als öffentlicher Ansprechpartner, insbesondere für
Politik, Sport und Medien.

Alle Mitgliedsunternehmen verfügen über Lizenzen in
EU-Mitgliedsstaaten und streben eine Regulierung und Konzessionierung
auch für den deutschen Markt an. Die meisten Mitglieder sind auch als
Sponsoren im Profisport aktiv.



Pressekontakt:
Deutscher Sportwettenverband e.V.
Haus der Bundespressekonferenz
Schiffbauerdamm 40
10117 Berlin

T: +49 30 403680160
E presse(at)dswv.de
www.dswv.de
(at)dswv


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Datum: 15.12.2015 - 11:30 Uhr
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