Energieeffizienzsysteme gemäß SpaEfV werden für viele kleine und mittelständische Unternehmen attraktiver
Verfahrenserleichterung spart Zeit und Kosten / TÜV Rheinland führt Audits nach SpaEfV durch
(PresseBox) - Kleine und mittelständische Unternehmen des produzierenden Gewerbes können von der Spitzenausgleich Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) profitieren. Sie erhalten zum Teil umfangreiche Rückerstattungen der Strom- und Energiesteuer. Die erforderlichen Prüfverfahren, damit Unternehmen in den Genuss dieser finanziellen Erleichterung kommen, wurden nun vereinfacht. Darauf weist die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) hin. ?Das Verfahren ist nun auch für jene Firmen interessant, die bis dato den Aufwand scheuten. Denn angesichts der zu erwartenden finanziellen Erleichterungen, lohnte sich dieser für manche Unternehmen bisher nicht?, erklärt Tyrone Adu-Baffour, Projektleiter Energiemanagement bei TÜV Rheinland.
Nach SpaEfV sind kleine und mittelständische Unternehmen gefordert, ein wirksames Energieeffizienzsystem vorzuweisen, damit sie von der teilweisen Rückerstattung der Strom- und Energiesteuer profitieren können. Dabei müssen sie in jährlichen Intervallen nachweisen können, dass dieses installierte System wirksam ist. Das Prüfverfahren, das die Wirksamkeit des Systems belegen soll, wurde nun reduziert. Dadurch erzielen Unternehmen Zeit- und damit Kostenersparnisse.
Weniger Vor-Ort-Prüfungen für KMUs mit einem Standort
Welche Art der Verfahrensvereinfachung sinnvollerweise zur Anwendung kommt, hängt im Wesentlichen von der Anzahl der zu prüfenden Standorte ab. Unternehmen mit einem Standort können zukünftig einmal im Jahr eine reine Dokumentenprüfung durchführen lassen und im darauffolgenden Jahr eine Vor-Ort Prüfung. Dies bedeutet beispielweise, dass für ein Unternehmen, welches im Antragsjahr 2015 eine Vor-Ort-Prüfung absolviert hat, in 2016 eine reine Dokumentenprüfung ausreicht. Früher waren beide Verfahren jährliche Pflicht, um die Wirksamkeit des Energieeffizienzsystems zu belegen und von SpaEfV zu profitieren.
Zwei Optionen für Unternehmen mit mehreren Standorten
Unternehmen mit mehreren Standorten haben zwei Möglichkeiten, den Verfahrensaufwand zu reduzieren. Im Rahmen der ?Multi-Site-Regelung? (entsprechend der DAkkS-Regelung 71 SD 6 013) ist eine jährliche Vor-Ort-Überprüfung der Unternehmensstandorte möglich, wobei eine Stichprobe von Standorten auditiert wird. Die Unternehmenszentrale ist jedes Jahr Bestandteil der Prüfung. Diese Verfahrensweise ist bereits bekannt und konnte schon in den Jahren zuvor angewendet werden.
Eine völlig neue Option besteht in der Verlängerung des Vor-Ort-Prüfungsintervalls. Ähnlich dem Verfahren für einen Standort wechseln auch hier die Vor-Ort-Prüfung und die reine Dokumentenprüfung im Zweijahresrhythmus. In einem konkreten Beispiel heißt das: Ein Unternehmen lässt zu Beginn des Testierungszyklus 2015 eine Vollprüfung der Zentrale und der Standorte durchführen. Im Jahr 2016 würde eine reine Dokumentenprüfung folgen und 2017 eine Vor-Ort-Prüfung verschiedener Standorte. Danach erfolgt 2018 wieder eine Dokumentenprüfung. Im letzten Testierungsjahr 2019 würden all jene Standorte vor Ort geprüft, die im Rahmen der letzten Vor-Ort-Prüfungen nicht betroffen waren. Durch diese reduzierten Prüfverfahren sparen auch Unternehmen mit mehreren Standorten Zeit und Geld, sodass sich der Aufbau und der Betrieb eines Effizienzsystems nach SpaEfV wirtschaftlich lohnen.
TÜV Rheinland führt die notwenigen Prüfverfahren gemäß SpaEfV durch. Weitere Informationen finden Interessierte im Internet unter: www.tuv.com/spaefv
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Datum: 09.12.2015 - 13:36 Uhr
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