Ehrenamtliche Flüchtlingshelfer - So sieht´s aus mit ihrem Versicherungsschutz! (AUDIO)
(ots) -
Anmoderationsvorschlag: Sie geben Heißgetränke und warme
Mahlzeiten aus, sortieren und verteilen gespendete Kleidung,
übernehmen Möbeltransporte und unterrichten Deutsch: Zig-Tausende
Menschen packen zurzeit in ihrer Freizeit ehrenamtlich mit an, um
Flüchtlingen das Ankommen in Deutschland zu erleichtern. Aber was
ist, wenn denen etwas zustößt oder sie in einen Unfall verwickelt
werden, während sie ihr Ehrenamt ausüben? Oliver Heinze hat sich da
mal (zum Tag des Ehrenamtes am 5. Dezember) schlau gemacht.
Sprecher: Wer in seiner Freizeit ehrenamtlich mit Flüchtlingen
arbeitet, ist automatisch und kostenlos in der gesetzlichen
Unfallversicherung versichert, erklärt Sabine Longerich von der
Unfallkasse Hessen.
O-Ton 1 (Sabine Longerich, 0:27 Min.): "Die Helferinnen und
Helfer, die sind während ihres gesamten ehrenamtlichen Einsatzes
abgesichert und auch auf den Wegen von zu Hause zum Einsatzort und
auch wieder zurück. Allerdings gibt es eine Voraussetzung: Die
Mithilfe muss entweder über die Kommune oder aber über einen
Wohlfahrtsverband organisiert sein. Das heißt konkret, dass die
Einsätze, die Einsatzorte und die Aufgaben der Helfer von den
Kommunen festgelegt werden. Diese organisieren und koordinieren die
Hilfe und die tragen auch die Verantwortung und die Kosten dafür."
Sprecher: Ist das gewährleistet, übernimmt die gesetzliche
Unfallversicherung im Falle eines Unfalls alle medizinischen Kosten,
Reha-Maßnahmen und zahlt bei bleibenden Schäden sogar eine
Verletztenrente. Wichtig ist allerdings:
O-Ton 2 (Sabine Longerich, 0:26 Min.): "Nach einem Unfall im
Ehrenamt, oder auf dem Weg dorthin oder nach Hause, da sollte man
sofort die nächstgelegene Durchgangsarztpraxis aufsuchen. Das sind
speziell geschulte und für die Unfallversicherung zugelassene
Chirurgen. Die leiten sofort die notwendige Behandlung ein und die
erstatten der Unfallkasse oder der Berufsgenossenschaft dann ganz
automatisch Bericht. Die Durchgangsarztpraxen finden Sie über die
Auskunft oder im Telefonbuch - oder auch online unter www.dguv.de."
Sprecher: Nicht unter dem Schutz der gesetzlichen
Unfallversicherung stehen allerdings all diejenigen, die sich rein
privat um Flüchtlinge kümmern, also zum Beispiel mit ihnen Essen
gehen oder Fußball spielen.
O-Ton 3 (Sabine Longerich, 0:19 Min.): "Dieses rein private
Engagement ist nicht versichert. Auch der Fall, wenn ein allgemeiner
Aufruf eines Politikers an die Einwohner zur Mithilfe erfolgt durch
die Presse, dann reicht das auch nicht für den Versicherungsschutz.
Fehlt nämlich der Auftrag der Kommune, so besteht kein Unfallschutz
über die gesetzliche Unfallversicherung. Bei einem Unfall zahlt dann
die Krankenkasse die Behandlungskosten."
Abmoderationsvorschlag: Wenn Ihnen das jetzt alles zu schnell
ging: Alle Infos zum Versicherungsschutz für ehrenamtliche
Flüchtlingshelfer gibt''s bei der "Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung" unter www.dguv.de auch in einem Infoblatt zum
Download.
ACHTUNG REDAKTIONEN:
Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an ots.audio(at)newsaktuell.de.
Pressekontakt:
Stefan Boltz
Mail:presse(at)dguv.de
Tel.:030-288763770
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Datum: 30.11.2015 - 09:32 Uhr
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