Skilifte: Ruhe statt Hektik verhindert Stürze / TÜV Rheinland: Zügig aus dem Lift steigen und schnell zur Seite treten / Regelmäßige Prüfungen von Skiliftanlagen (FOTO)
(ots) -
Viele Unfälle lassen sich vermeiden, wenn Skifahrer bei der Fahrt
mit dem Lift einige Verhaltensregeln beachten. "Die meisten Unfälle
passieren beim Ein- und Aussteigen", sagt TÜV Rheinland-Experte Klaus
Simon. "Lieber einen Bügel oder Sessel leer vorbeiziehen lassen als
durch Hektik einen Sturz zu riskieren." Während der Fahrt mit dem
Schlepplift die Stöcke in die äußere Hand nehmen; im Sessellift hält
man sie am besten in der Mitte fest. Besondere Vorsicht ist auch beim
Ausstieg geboten: Oben angekommen, den Bügel vom Schlepplift schnell
loslassen und direkt Platz machen für die nachfolgenden Skifahrer.
"Auf dem Sessellift darf der Sicherungsbügel erst auf Höhe des
Hinweisschildes geöffnet werden. Dann gilt es, die Skispitzen
anzuheben, die Stöcke startbereit in beide Hände zu nehmen und sie
beim Aussteigen zum Anschieben zu benutzen."
Kinderkleidung: Zu lange Schnüre abschneiden
Eltern sollten das Liftfahren unbedingt mit ihren Kindern üben.
Für Sessellifte gilt: Kinder unter 1,25 Meter Körpergröße dürfen
nicht allein fahren, da sie zu klein sind, um automatisch von der
Sesselkante in die Sitzposition gehoben zu werden. Während der Fahrt
sollten Erwachsene mitfahrende Kinder die ganze Zeit festhalten, da
sie unter dem Sicherungsbügel durchrutschen können. Auch auf
Schleppliften fahren Kinder am sichersten zu zweit. Bei der
Skibekleidung ist darauf zu achten, dass sich herunterhängende
Kordeln nicht in dem Bügel verfangen können. "Zu lange Schnüre oder
Zugbänder einfach abschneiden und die Enden langer Schals unter der
Jacke verstauen", rät Simon.
Jährliche Prüfung der Seilbahnen
Skilifte sind extremen Bedingungen ausgesetzt und müssen im Winter
bei Eis und Schnee sicher funktionieren. Daher werden sie regelmäßig
einer Prüfung unterzogen: Seilbahnen jährlich, Schlepplifte alle zwei
Jahre. "Auf dem Prüfplan stehen unter anderem die
Sicherheitseinrichtung der elektronischen Steuerung, der Zustand des
Seils, der Rollen und des Seillaufs", sagt Simon. "Außerdem führen
wir Klemmkraftprüfungen der Verbindung zwischen Seil und Fahrzeug
bzw. Schleppbügel sowie der Schrauben an den Sesseln und
Schleppgehängen durch." Darüber hinaus kontrollieren die Experten von
TÜV Rheinland die Stahlkonstruktionen der Stützen und Bauwerke.
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Datum: 24.11.2015 - 10:00 Uhr
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