TIPLIX: Sportwettenanbieter kippt Lizenzvergabe in Deutschland
(ots) - Der österreichische Wettanbieter Betkick
(TIPLIX) hat mit seiner Klage gegen die Konzessionsvergabe für
Sportwetten in Deutschland nun auch vor dem Verwaltungsgerichtshof in
Kassel Recht bekommen. Dieser bestätigte das Urteil des VG Wiesbaden
vom 5. Mai diesen Jahres und bezeichnete sowohl den
Glücksspielstaatsvertrag als auch die Einrichtung des
Glücksspielkollegiums als verfassungswidrig. Der Beschluss ist nun
unanfechtbar.
In seiner Entscheidung folgt der VGH größtenteils den
Rechtsgutachten und Argumenten des Klägers. Mit dem Beschluss ist
somit eine 3,5 Jahre lange Hängepartie vom VGH Kassel gestoppt
worden. Die Länder müssen nun einen kompletten Neubeginn des
Konzessionierungsverfahrens umsetzen, welcher allerdings kaum vor
Ende der Experimentierphase, also Juni 2019, zu realisieren sein
wird. Ansonsten bedarf es drastischer Verfahrens- und
Regelungserleichterungen, darunter die Aufhebung der Deckelung auf 20
Konzessionen. Vorrausetzung für eine solche Änderung ist nach dem
Bayerischen Verfassungsgerichtshof allerdings ein neuer - dem
Gesetzgebungsverfahren entsprechender - Staatsvertrag.
Christian Vorhauer, Geschäftsführer der Betkick Sportwetten GmbH,
ist mit dem Urteil zufrieden: "Wir sind froh, dass nun auch der VGH
unsere Ansicht zur Vergabe der Sportwetten-Konzessionen teilt. Für
uns war immer klar, dass der ursprüngliche Staatsvertrag keine
Grundlage für Sportwetten in Deutschland sein kann, da er komplett an
der Praxis vorbei zielte. Wir hoffen auf eine vernünftige Lösung
durch die Länder, da sonst 3,5 Jahre Bewerbungsverfahren umsonst
waren."
Über TIPLIX
Die Betkick Sportwettenservice GmbH mit Hauptsitz in Österreich
vertreibt seit dem Jahr 2009 ihre Produkte bzw. Services über den
Markennamen TIPLIX. Betkick verfügt über eine jahrelange Erfahrung im
Sportwettenbereich und ist im Besitz mehrere Wettlizenzen in Europa.
Unter der Marke TIPLIX werden sowohl stationäre Wetten (Filialen) als
auch Online-Wetten angeboten. www.tiplix.com
Rückfragehinweis:
Florian Geheeb
Head of Marketing & Sales
e: florian.geheeb(at)tiplix.com
p: +43 7752 211 40 28
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Datum: 19.10.2015 - 15:19 Uhr
Sprache: Deutsch
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Verwaltungsgerichtshof bestätigt Urteil des VG Wiesbaden Ried im Innkreis
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