Soziale Dienstleistungen sind keine Handelsware - Vertreter der deutschen Sozialversicherung äußern sich in DGUV kompakt zu TiSA
Soziale Dienstleistungen sind keine Handelsware - Vertreter der deutschen Sozialversicherung äußern sich in DGUV kompakt zu TiSA
(pressrelations) -
TTIP und CETA haben gezeigt: Freihandelsabkommen gehen nicht nur die Wirtschaft etwas an. Auch die nationalen sozialen Sicherungssysteme können von Regelungen betroffen sein. Das gilt auch für das geplante "Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen" - kurz TiSA. Es wird zwischen 23 Mitgliedstaaten der Welthandelsorganisation (WTO) verhandelt, darunter die EU. TiSA soll das bislang geltende "Allgemeine Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS)" ablösen. Gerade ist eine neue Runde des bereits seit 2013 weitgehend geheim verhandelten TiSA zu Ende gegangen.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, die Deutsche Rentenversicherung Bund und der GKV-Spitzenverband weisen aus diesem Anlass darauf hin, dass soziale Dienstleistungen, Gesundheits- und Krankenversicherungsleistungen keine Handelsware werden dürfen. Sie sollten deshalb aus dem Geltungsbereich des TiSA ausgeschlossen werden. Dazu Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der DGUV:
"Die Sozialversicherungsträger in Deutschland erbringen zahlreiche Dienstleistungen - soziale, medizinische sowie Finanzdienstleistungen. Deshalb beschäftigt uns das Dienstleistungsabkommen TiSA in besonderem Maße. Vieles, was wir in Gesprächen zu TTIP mit den Beteiligten erläutern, klären und anpassen konnten, ist in TiSA noch unklar. So sind wir nicht sicher, ob die in den neuen EU-Angeboten zu TTIP enthaltenen Fortschritte zum Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung auch auf TiSA übertragen werden."
Alle drei Statements finden Sie in der neuen Ausgabe von DGUV kompakt:
www.dguv.de, Webcode: d1029370
Stefan Boltz
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Pressestelle
Tel.: 030 288763768
Fax: 030 288763771
E-Mail: presse(at)dguv.de
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Datum: 12.10.2015 - 14:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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