Staatssekretäre Machnig und Billen bringen Maßnahmen für mehr Sicherheit, Souveränität und Selbstbestimmung in der digitalen Wirtschaft auf den...
Staatssekretäre Machnig und Billen bringen Maßnahmen für mehr Sicherheit, Souveränität und Selbstbestimmung in der digitalen Wirtschaft auf den Weg
(pressrelations) -
Die Staatssekretäre des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, Matthias Machnig, und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, Gerd Billen, haben heute in Berlin das gemeinsame Maßnahmenprogramm "Mehr Sicherheit, Souveränität und Selbstbestimmung in der digitalen Wirtschaft"(PDF: 89 KB) beschlossen. Es bündelt die derzeitigen und geplanten Aktivitäten der beiden Ministerien zur digitalen Welt an der Schnittstelle von Wirtschaft und Verbrauchern.
Staatssekretär Billen erklärt den Zweck der vorgestellten Maßnahmen: "Wirtschaft und Verbraucherschutz sind keine Gegensätze. Unternehmen bestehen gerade dann am Markt, wenn sie kundenorientiert arbeiten. Nur wenn sich Verbraucher in der zunehmend komplexeren digitalen Welt sicher fühlen, weil sie vor deren Risiken ausreichend geschützt werden, umfassende Transparenz und Kundenfreundlichkeit einfordern und durchsetzen können und selbst über ihre Daten entscheiden, werden sich die Chancen der digitalen Welt voll entfalten."
Staatssekretär Machnig ergänzt: "Digitalisierung ''Made in Germany'' sollte sich an dem klaren Ziel orientieren, die Menschen zu ermächtigen; ihre Fähigkeiten zu steigern; ihnen mehr Freiheit zu geben, das Leben in die Hand zu nehmen. Der Schlüssel dazu ist digitale Souveränität. Dies bedeutet Herrschaft über die eigenen Daten. Außerdem dürfen wir auch in der digitalen Welt keinen Machtmissbrauch erlauben. Wettbewerbs-, Daten- und Verbraucherschutz- sowie das Urheberrecht müssen auf der Höhe der Zeit sein, das gilt für die analoge genau wie für die digitale Welt."
- Mit dem Maßnahmenprogramm nehmen wir die Wirtschaft in die Pflicht, für mehr Transparenz und mehr Wahlfreiheit für Verbraucher zu sorgen:
- Dank einer neuen Transparenzverordnung bekommen Verbraucherinnen und Verbraucher vor Abschluss eines Telekommunikationsvertrages ein Produktinformationsblatt an die Hand, das viele nützliche Informationen, z. B. die genauen Vertragslaufzeiten, enthält.
- Bei Breitbandanschlüssen können die Menschen die tatsächliche Datenübertragungsrate überprüfen.
- Gemeinsam mit der Wirtschaft und Verbraucherorganisationen wird ein Muster für eine verständliche Verbraucherinformation über Apps entwickelt.
- Wir beenden den Routerzwang, der von einigen Anbietern praktiziert wird, und schaffen dadurch freie Auswahl von Endgeräten für den Breitbandanschluss (sog. "Routergesetz" wurde bereits vom Kabinett beschlossen).
Außerdem wird mehr Rechtssicherheit in der digitalen Welt geschaffen:
- Es wird klargestellt, dass WLAN-Betreiber nicht für das Verhalten von Dritten in ihrem WLAN haften, wenn sie einfache Sicherheitsvorkehrungen beachten (Änderungen des Telemediengesetzes zu Störerhaftung)
- Eine Änderung des Unterlassungsklagengesetzes ermöglicht es Verbraucherverbänden künftig, im Wege der Verbandsklage auch gegen Datenschutzverstöße vorzugehen.
- Bei den Verbraucherzentralen eingerichtete "Marktwächter Digitale Welt" werden dafür den Markt beobachten und analysieren, um Fehlentwicklungen frühzeitig aufzudecken.
Geplant ist, dass der kollektive Verbraucherschutz künftig gleichberechtigtes Ziel der staatlichen Aufsicht über digitale Märkte werden soll. Außerdem wird geprüft, ob die derzeitige, auf eine Vielzahl von Behörden aufgeteilte Durchsetzung der Verbraucherinteressen sinnvoll und sachgerecht ist, oder ob eine Bündelung behördlicher Zuständigkeiten in einer Behörde die Aufgabenerfüllung optimieren könnte.
Die Ministerien werden auch in Zukunft den Verbraucherinnen und Verbrauchern Hilfestellungen in der digitalen Welt geben. So werden Projekte gefördert, die unterschiedliche Verbrauchergruppen rund ums Internet informieren, z. B. das neue Online-Portal mobilsicher.de über die sichere Nutzung von Smartphones und Tablets. Zum anderen wird mit dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz auch für den Online-Handel eine einfache, schnelle und kostengünstige Streitschlichtung geschaffen.
Das Maßnahmenprogramm "Mehr Sicherheit, Souveränität und Selbstbestimmung in der digitalen Wirtschaft" finden Sie hier (PDF: 89 KB).
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Datum: 07.10.2015 - 15:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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