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Gefährliche Flugobjekte: Drohnen brauchen Versicherungsschutz / R+V-Infocenter: Nur wenige Flugmodelle gelten als Spielzeug - oft keine Abdeckung über die Privathaftpflichtversicherung

ID: 1268525


(ots) - Die Welt aus der Vogelperspektive betrachten,
spektakuläre Bilder oder Videos machen: Ferngesteuerte Flugmodelle
wie beispielsweise Drohnen sind inzwischen ein beliebter
Freizeitspaß. Doch vor dem Start sollten die Hobbypiloten an den
Versicherungsschutz denken. "Die meisten Drohnen gelten nicht als
Spielzeug. Dann sind sie auch nicht über die private
Haftpflichtversicherung abgedeckt, sondern benötigen eine spezielle
Absicherung", sagt Ferenc Földhazi, Haftpflichtexperte beim
Infocenter der R+V Versicherung.

Einmal falsch gesteuert oder ein Hindernis übersehen, und schon
ist der Unfall passiert. Drohnenflieger haften dann immer für
Verletzungen und Schäden. Daher müssen sie seit 2005 eine
Haftpflichtversicherung für jedes ihrer "unbemannten Flugobjekte"
nachweisen. Ausnahmen gelten nur für reine Spielzeuge.

"Bereits kleine Drohnen können in große Höhen aufsteigen und bei
einem Absturz gravierende Schäden anrichten", erklärt R+V-Experte
Földhazi. "Deshalb unterliegen sie, wie andere Flugmodelle auch, der
Versicherungspflicht." Da die Abgrenzung nicht immer eindeutig ist,
rät er: "Drohnenbesitzer sollten vorab prüfen, ob die eigene
Privathaftpflichtversicherung ihr Flugmodell mitversichert. Falls
nicht, gibt es spezielle Versicherungen - entweder als eigene Police
oder als Ergänzung zur bestehenden Versicherung."

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

- Flugbegeisterte müssen ihre Drohne immer im Auge behalten. Das
bedeutet, sie sollte nicht weiter als höchstens 300 Meter
fliegen.
- Zu Flughäfen und Landeplätzen ist ein Sicherheitsabstand von 1,5
Kilometern vorgeschrieben. Für Flüge innerhalb der Kontrollzone
von Flughäfen benötigen Drohnenbesitzer eine Genehmigung vom
Tower.
- Das R+V-Infocenter empfiehlt, die Flugobjekte von Straßen,




Hochspannungsleitungen und Menschengruppen fern zu halten. Auch
Privatgrundstücke sind tabu. Zusätzlich haben einige Städte und
Gemeinden spezielle Vorschriften erlassen, die Hobbypiloten
besser im Vorfeld erfragen.
- Vorsicht bei Fotos und Filmen: Drohnen dürfen nicht alles oder
jeden ohne Erlaubnis aufnehmen und veröffentlichen - das
verletzt möglicherweise die Persönlichkeitsrechte.

Weitere Themen unter
http://infocenter.ruv.de



Pressekontakt:
http://www.infocenter.ruv.de
R+V-Infocenter
06172/9022-131
a.kassubek(at)arts-others.de


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Datum: 29.09.2015 - 11:15 Uhr
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