Der Tagesspiegel: Ryder Cup 2022 erhält Steuerbefreiung
(ots) - Sollte der Ryder Cup 2022 in Deutschland
stattfinden, erhalten die Organisatoren vom deutschen Staat eine
Steuerbefreiung. Das erfuhr der Berliner "Tagesspiegel" aus
Teilnehmerkreisen einer Klausur von Steuerfachleuten aus allen
Bundesländern sowie des Bundes, die in Essen stattfindet. Nicht nur
eine Mehrheit der Länder, sondern auch der Bund haben demnach intern
für eine Steuerbefreiung des prestigereichen Golf-Teamwettbewerbs
gestimmt - anders als bei Deutschlands letzter Bewerbung um den Ryder
Cup 2018. Es handelt sich indes um eine Steuerbefreiung, wie sie der
FIFA Fußball WM 2006 oder der UEFA mit ihrem Champions-League-Finale
gewährt wurde. Die Organisatoren der Ryder Cup Europe müssten auf
ihre Investitionen wie etwa die Miete des Golfplatzes keine
Umsatzsteuer zahlen. Sowohl die Gewinne aus dem Verkauf von
Eintrittskarten als auch von Merchandising-Produkten müssten jedoch
versteuert werden, heißt es. Beim Deutschen Golf-Verband und am
Austragungsort, dem A-Rosa-Resorts am Scharmützelsee in Bad Saarow,
dürfte die Nachricht für große Erleichterung sorgen.
http://www.tagesspiegel.de/sport/gruenes-licht-fuer-bad-saarows-be
werbung-steuerbefreiung-fuer-ryder-cup-2022/12338698.html
Inhaltliche Rückfragen richten Sie bitte an: Der Tagesspiegel,
Newsroom, Telefon: 030-29021-14909.
Pressekontakt:
Der Tagesspiegel
Chefin vom Dienst
Patricia Wolf
Telefon: 030-29021 14013
E-Mail: cvd(at)tagesspiegel.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 18.09.2015 - 13:18 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1264409
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Berlin
Telefon:
Kategorie:
Fussball
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 97 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Der Tagesspiegel: Ryder Cup 2022 erhält Steuerbefreiung
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Der Tagesspiegel (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).