Trifft Alex Meier auch beim HSV? / Wetten auf die Performance des Frankfurter Fußballgotts
(ots) - In seinem ersten Pflichtspiel nach fünfmonatiger
Verletzungspause erzielte Alexander Meier im Spiel der Eintracht
gegen den 1. FC Köln einen Dreierpack. Gelungenes Comeback des
Torschützenkönigs der vergangenen Saison, könnte man sagen. "Krass",
sagt Meiers neuer Teamkollege Stefan Reinartz. Für die Wettexperten
von mybet ist der krasse Fußballgott folgerichtig auch der
wahrscheinlichste Torschütze am Samstag im Volksparkstadion, wo der
HSV gegen Eintracht Frankfurt spielt.
Unter www.mybet.com erhält Meier mit 2.75 die niedrigste Quote
aller möglichen Torschützen. Dass Meier allerdings im Quotenranking
um die Torjägerkanone der laufenden Saison mit einer Quote von 17.00
geradezu als klarer Außenseiter gilt, sollten sich alle Fans des
Frankfurter Stürmers gut merken. Mit einer Wette auf Alex Meier als
Torschützenkönig könnte ein 170 prozentiger Gewinn erzielt werden.
Ganz schön krass...
Direkt zu den Wetten geht es unter folgendem Link:
http://ots.de/ALb8A
Über mybet
Mit über 1.000.000 Kunden und ca. 20.000 Wetten pro Tag gehört
mybet zu den führenden Wettportalen. mybet ist in Malta lizenziert
und seit 2002 am Markt.
Pressekontakt:
mybet Pressebüro Deutschland
c/o Gamblers First
Christian Prechtl
Am Fuchsberg 18A
21075 Hamburg, GERMANY
Tel. + 49 6221 72633 70
Mail: christian(at)gamblersfirst.com
Web: http://www.gamblersfirst.com
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 18.09.2015 - 11:08 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1264311
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Hamburg
Telefon:
Kategorie:
Fussball
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 336 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Trifft Alex Meier auch beim HSV? / Wetten auf die Performance des Frankfurter Fußballgotts
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
mybet (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).