Geschützte Herkunftsbezeichnung / Europa-Abgeordnete wollen auch nicht-landwirtschaftliche Produkte besser schützen
(ots) - Der "Schwarzwälder Schinken", "Nürnberger
Bratwürste" und andere, regionaltypische landwirtschaftliche
Spezialitäten sind in der Europäischen Union bereits einheitlich
durch die geschützten geographischen Herkunftsangaben geschützt. Nun
möchte das Europäische Parlament auch andere regionaltypische
Produkte besser und einheitlich schützen. Die EU-Kommission hat dazu
mehrere Studien anfertigen lassen und eine vorläufige Liste mit 834
Produkten erstellt, die von einer solchen geschützten
Herkunftsbezeichnung profitieren könnten. Allein für Deutschland
wurden 188 typische Herkunftsprodukte identifiziert, darunter
beispielsweise Meissner Porzellan, Kölnisch Wasser, Bielefelder
Leinen, Karlsruher Majolika oder Münchner Loden (die gesamte Liste
finden Sie über den Link unten).
All diese Produkte sind noch nicht über eine EU-einheitliche
Gesetzgebung geschützt, sondern allenfalls sehr lückenhaft über
nationale und teils bilaterale Abkommen sowie internationale
Konventionen. Für die Unternehmen, oftmals sind es kleinere
Handwerksbetriebe, jedoch sind Registrierung und Durchsetzung ihrer
Schutzinteressen außerordentlich aufwändig und damit kaum
durchführbar.
Die Europa-Abgeordneten möchten dies ändern und arbeiten derzeit
an einer Gesetzesvorlage, um regionaltypische Produkte besser zu
schützen. Die Europa-Abgeordnete Virgine Rozière (S&D, Fraktion der
Sozialdemokraten) ist die Berichterstatterin zu diesem Thema und
sagt: "Solche Herkunftsbezeichnungen stehen für Qualität und hohe
Standards und entsprechend für den Verbraucher ein wichtiges
Leitmotiv. Sie sind aber nicht ausreichend geschützt. Ein
entsprechendes EU-Gesetz würde das ändern und könnte dazu beitragen,
dass Arbeitsplätze und Unternehmen, die oft in ländlichen Regionen
angesiedelt sind, davon profitieren."
Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat die
Gesetzesinitiative am heutigen Dienstag, 15. September 2015,
mehrheitlich angenommen. Das Plenum des Europäischen Parlaments wird
am 5. Oktober 2015 darüber debattieren und am 6. Oktober 2015
abstimmen. Die EU-Kommission wird damit aufgefordert, einen
entsprechenden Gesetzesvorschlag auszuarbeiten und diesen dem
EU-Parlament und dem Rat als Gesetzgeber der EU vorzulegen.
Die Liste der 834 identifizierten Produkte finden Sie in der
Studie ab Seite 235, Deutschland ab Seite 239: http://ots.de/ZEkre
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Datum: 15.09.2015 - 14:40 Uhr
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