Mittelbayerische Zeitung: Kommentar (Auszug) von Stefan Stark zur Liberalisierung des Arbeitsrechts in der katholischen Kirche
(ots) - Nur in drei bayerischen Bistümern scheinen die
Uhren langsamer zu gehen als in den übrigen Diözesen. In Regensburg,
Eichstätt und Passau spielt man auf Zeit. Man werde zunächst die
Vereinbarkeit der Neuregelung mit dem Kirchenrecht überprüfen, teilte
etwa die Diözese Regensburg mit. Der Ausgang ist offen. Sollten
Bischof Rudolf Voderholzer und seine Kollegen in Eichstätt und Passau
an der alten Linie festhalten, würde sich zuerst die Frage nach dem
Motiv stellen. Wollen sich jüngere Oberhirten aus dem Umfeld des
erzkonservativen Kardinals Gerhard Ludwig Müller für höhere Ämter
empfehlen, falls nach Papst Franziskus wieder ein Hardliner auf dem
Petrusstuhl Platz nähme? Unabhängig des möglichen Machtkalküls würden
viele Gläubige eine Reformverweigerung aus nachvollziehbaren Gründen
wie einen Schlag ins Gesicht empfinden - auch Christen, die nicht in
einer kirchlichen Einrichtung beschäftigt sind. Eine Wiederheirat als
Kündigungsgrund - allein das verstößt grob gegen das
Gerechtigkeitsempfinden der Bürger. Darüber hinaus gibt es wohl kaum
Verständnis für eine Art Parallelrecht, mit dem sich die Bischöfe an
geltenden Gesetzen vorbeimogeln, indem sie das Kirchenrecht über das
deutsche Arbeitsrecht stellen. Mit der gleichen Argumentation könnten
muslimische Verbände künftig für ihre Beschäftigten die Regeln der
Scharia fordern.
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Datum: 15.07.2015 - 19:45 Uhr
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