Schutz vor solarer UV-Strahlung bei der Arbeit: Technik und Organisation gehen vor
Schutz vor solarer UV-Strahlung bei der Arbeit: Technik und Organisation gehen vor
(pressrelations) -
Beim Schutz ihrer Beschäftigten vor ultravioletter Sonnenstrahlung sollten Arbeitgeber zunächst auf technische und organisatorische Maßnahmen zurückgreifen. Erst wenn deren Potenzial ausgeschöpft ist, kommen persönliche Schutzmaßnahmen in Betracht. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen in einem aktuellen Positionspapier zur "Prävention von Gesundheitsschäden durch solare Exposition" hin. Unternehmen, deren Beschäftigte häufig im Freien arbeiten, müssen die Gefährdungen durch UV-Strahlung in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen. Die Präventionsdienste der gesetzlichen Unfallversicherung unterstützen bei der Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen.
UV-Strahlung kann die Haut sowie die Augen schädigen und unter anderem Hautkrebs entstehen lassen. Beschäftigte, die viele Jahre im Freien arbeiten - zum Beispiel am Bau und in der Landwirtschaft - können je nach Witterung und Jahreszeit UV-Strahlung in beträchtlichem Maß ausgesetzt sein. "Heller Hautkrebs", sog. aktinische Keratosen und Plattenepithelkarzinome, kann daher unter bestimmten Voraussetzungen als Berufs-krankheit anerkannt werden.
"Auch bei der Prävention von Gesundheitsschäden durch UV-Strahlung sollten Arbeitgeber das bewährte T-O-P-Prinzip anwenden", erklärt Dr. Walter Eichendorf, stv. Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Das Prinzip besage, dass technische Maßnahmen, zum Beispiel Sonnensegel, und organisatorische Maßnahmen, zum Beispiel Verlagerung der Arbeitsabläufe in die frühen Morgen- oder Abendstunden, persönlichen Schutzmaßnahmen wie körperbedeckender Kleidung und Sonnenschutzmittel vorzuziehen seien. "Welche Möglichkeiten bestehen, hängt von der Art der Tätigkeit ab. Beratung hierzu erhalten Betriebe bei ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse."
Das Positionspapier der gesetzlichen Unfallversicherung sowie weitere Informationen zur Prävention von Gesundheitsschäden durch UV-Strahlung gibt es im Internet unter www.dguv.de, Webcode d1073124 .
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) - Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Tel.: 030 288763800
Fax: 030 288763818
E-Mail: newsletter(at)dguv.de
Internet: http://www.dguv.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) - Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Tel.: 030 288763800
Fax: 030 288763818
E-Mail: newsletter(at)dguv.de
Internet: http://www.dguv.de
Datum: 09.07.2015 - 12:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1236364
Anzahl Zeichen: 0
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Dieser Fachartikel wurde bisher 131 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Schutz vor solarer UV-Strahlung bei der Arbeit: Technik und Organisation gehen vor"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - DGUV (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).