Holzenkamp/Kovac: Weinbaustandort Deutschland stärken
(ots) - EU-Vorgaben praxisnah umsetzen
Der Deutsche Bundestag hat am gestrigen Donnerstagabend eine
Novelle des Weingesetzes verabschiedet. Dazu erklären der Vorsitzende
der Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, und die
zuständige Berichterstatterin Kordula Kovac:
"Mit der Novelle des Weingesetztes ist es gelungen, die
EU-Verordnung für ein neues Rebpflanzen-Genehmigungssystem praxisnah
umzusetzen. In den kommenden zwei Jahren sollen bis zu 0,3 Prozent
der Weinanbaufläche in Deutschland für Neuanpflanzungen von Reben
genutzt werden können. Daneben sollen durch eine Sonderregelung alle
Flächenstaaten einen Vorwegabzug von bis zu fünf Hektar für
Neuanpflanzungen erhalten - eine Regelung, die erst auf Drängen der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion aufgenommen wurde und insbesondere den
kleineren Anbauregionen entgegenkommt. So wird eine ausgewogene
Verteilung der Neuanpflanzungen im Bundesgebiet sichergestellt.
Gleichzeitig wurde das Antragsverfahren durch einstufige Gestaltung
erheblich erleichtert, zudem hat sich der Verwaltungsaufwand für
Antragssteller sowie Behörden reduziert.
Im Sinne eines nachhaltigen Erhalts des Weinanbaus und der
traditionellen Kulturlandschaften war es der Unionsfraktion wichtig,
das EU-Recht so auszugestalten, dass ein Abwandern des Anbaus von der
Steil- in die Flachlage verhindert wird. Wiederbepflanzungsrechte,
die durch Rodung in der Steillage entstehen, sollten auch nur in der
Steillage wieder genutzt werden können.
Damit ist insbesondere auf Bestreben der CDU/CSU-Fraktion ein
gerechter Interessenausgleich zwischen kleinen und großen
Anbaugebieten gelungen. Die Erfahrungen der kommenden zwei Jahre
sollten zudem genutzt werden, um die festgelegten Obergrenzen auf
ihre Bewährtheit zu überprüfen und ggf. zeitnah auf etwaigere
Auswirkungen zu reagieren."
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Datum: 03.07.2015 - 11:07 Uhr
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