InternetIntelligenz 2.0 - Bundesregierung beschließt Reform der Aufsicht der Abschlussprüfer

InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Bundesregierung beschließt Reform der Aufsicht der Abschlussprüfer

ID: 1232791

Bundesregierung beschließt Reform der Aufsicht der Abschlussprüfer

(pressrelations) -
Das Bundeskabinett hat heute das Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) (PDF: 816 KB) beschlossen, das berufs- und aufsichtsrechtliche Teile der EU-Abschlussprüferreform umsetzt. Ziel der EU-Reform ist es, das Vertrauen der Anleger in die Ordnungsgemäßheit und Zuverlässigkeit der Unternehmensabschlüsse zu stärken sowie Wirksamkeit und Transparenz der Aufsicht zu erhöhen. Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) vorgelegte Reform sieht eine Neustrukturierung und Stärkung der Abschlussprüferaufsicht sowie Änderungen des Berufsrechts (Wirtschaftsprüferordnung) unter weitest möglichem Erhalt der beruflichen Selbstverwaltung vor.

Bundesminister Gabriel: "Die berufliche Selbstverwaltung hat sich bei den Wirtschaftsprüfern, wie auch bei anderen Freien Berufen, als effektiv und bürokratiearm bewährt. Bereits in den europäischen Verhandlungen hat sich die Bundesregierung daher erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Selbstverwaltung des Berufsstandes der Wirtschaftsprüfer in die staatliche Aufsichtsaufgabe eingebunden werden kann."

Die national und international hoch anerkannte Aufsichtstätigkeit der derzeitigen, in der Leitung ehrenamtlichen, Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK), wird aufgrund der EU-Vorgaben in eine berufsstandsunabhängige und selbständige Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überführt. Die Kontinuität der bisherigen Aufsicht wird insbesondere durch eine weitest mögliche gesetzliche Übernahme des vorhandenen hochqualifizierten Personals gesichert. Ein Teil der Aufgaben wird auf die bestehende Selbstverwaltung der Wirtschaftsprüfer in der Wirtschaftsprüferkammer übertragen - unter der Letztverantwortung der Abschlussprüferaufsichtsstelle.

Entsprechend den europäischen Vorgaben, sieht der Gesetzesentwurf neue oder strengere berufsrechtliche Regelungen, etwa zum Qualitätssicherungssystem, zu den Unabhängigkeitsanforderungen an Abschlussprüfer und zu Dokumentationspflichten vor. Zur Vermeidung übermäßiger bürokratischer Belastungen werden insbesondere für kleinere und mittelgroße Prüferpraxen zulässige Erleichterungen umgesetzt. Für die vereidigten Buchprüfer wird die Möglichkeit einer verkürzten Prüfung zum Wirtschaftsprüfer wieder eingeführt.





Die Berufsaufsicht und das berufsgerichtliche Verfahren werden neu geordnet, so dass eine einheitliche und zügige Sanktionierung von Berufspflichtverstößen ermöglicht wird. Konnten Sanktionen bisher nur gegen einzelne Berufsangehörige ausgesprochen werden, so ist dies jetzt auch gegen deren Prüfgesellschaften möglich. Neu ist auch, dass Berufspflichtverstöße, die bei einer Qualitätskontrolle festgestellt werden, zu berufsaufsichtlichen Verfahren und Sanktionen führen können (Aufhebung der sog. Firewall). Damit sind wirksame und verhältnismäßige Sanktionen gegen Verstöße möglich.

Die EU-Abschlussprüferreform (Abschlussprüferrichtlinie 2006/43/EG und Verordnung (EU) Nr. 537/2014) ist bis zum 17. Juni 2016 in deutsches Recht umzusetzen. Hinsichtlich der Regelungen, die die Ausgestaltung der Abschlussprüfung im Handels- und Gesellschaftsrecht betreffen, erfolgt eine separate Umsetzung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Den Gesetzentwurf des BMWi finden Sie hier (PDF: 816 KB).


Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI)
Scharnhorststr. 34-37
11019 Berlin
Deutschland

Telefon: 030 18 615-6121
Telefax: 030 18 615-7020

Mail: pressestelle(at)bmwi.bund.de
URL: http://www.bmwi.de


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI)
Scharnhorststr. 34-37
11019 Berlin
Deutschland

Telefon: 030 18 615-6121
Telefax: 030 18 615-7020

Mail: pressestelle(at)bmwi.bund.de
URL: http://www.bmwi.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Gedenken an Marwa El Sherbini: Ermordet weil sie Muslima war Menschenrechtsbeauftragter Strässer bedauert gewaltsame Auflösung des Pride March in Istanbul
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 01.07.2015 - 14:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1232791
Anzahl Zeichen: 0

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Dieser Fachartikel wurde bisher 176 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Bundesregierung beschließt Reform der Aufsicht der Abschlussprüfer"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI)



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.254
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 153


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.